Hallo Frau Bader, ich war im Jahr 2013 Selbstständig tätig. Im Juni kommt mein Kind auf die Welt und ich wollte mir mal das Elterngeld berechnen. Beim Elterngeldrechner wurde nach der Steuerklasse gefragt obwohl ich eingegeben habe Einküfte aus Selbstständiger Arbeit. Hätte ich keine Angabe gemacht, hätte der Rechner mich nicht weitergeführt. Ich weiß, dass das Elterngeld aus dem Gewinn v. Kj.2013 berechnet wird. Sprich Betriebskostenpauschalen muss ich auch rausrechnen oder? Ich habe mein Gewinn von 2013 vorliegen. Wissen Sie, wie ich mein Elterngeld allein berechnen kann? LG
von lael am 17.04.2014, 14:33