Hallo, ich hoffe Sie können mir helfen.
Wir wünschen uns ein zweites Kind. Am 30.11.15 ist unsere Tochter geboren. Nun sind die 12 Monate fast vorbei- es ist doch richtig, dass wir hier das gleiche Eltern Geld erhalten hätten. Darauf sind wir auch zwingend angewiesen. Nun ist es so, dass sollte es diesen Monate klappen, der ES sicherlich erst Ende November stattfindet, dass heißt eine vom Frauenarzt bestätigte Schwangerschaft im Monat November ist nicht mehr möglich. Wie verhält es sich mit dem Elterngeld? Leider Blicke ich da nicht durch. :-(
Vielen Dank fürIhre Hilfe!!!!
Alex
von
Alex0204
am 17.11.2016, 15:19
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Sie sind ja noch nicht einmal schwanger, entscheidend ist nicht der Eintritt der Schwangerschaft, sondern die Geburt. Es zählen nämlich die letzten 12 Mo vor der Geburt - nur Monate mit bezug von MG o EG werden ausgeklammert.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.11.2016
Antwort auf:
Elterngeld
Ja, das hätte es gegeben, wenn spätestens am 1. Geburtstag der neue Mutterschutz beginnt.
Du bist nicht schwanger bisher.
Ab wann arbeitest Du denn wieder ?
von
Sternenschnuppe
am 17.11.2016, 15:45
Antwort auf:
Elterngeld
noch ein kleiner Zusatz: Ich werde am 16.01. wieder anfangen zu arbeiten. Im Dezember und die Hälfte vom Januar erhalte ich kein Elterngeld. Vielen Dank!
von
Alex0204
am 17.11.2016, 15:52
Antwort auf:
Elterngeld
Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz.
Dementsprechend hast Du mindestens einen Nullmonat dabei. Den Dezember.
Nur Monate vor dem ersten Geb. des Vorkindes werden durch alten Lohn ersetzt.
Je nachdem was Du also ab Mitte Januar verdienst, wird dann die Berechnung erfolgen.
von
Sternenschnuppe
am 17.11.2016, 16:20
Antwort auf:
Elterngeld
Um ohne zu arbeiten das gleiche Elterngeld zu bekommen wie beim ersten Kind müsstest Du jetzt schon im Mutterschutz für Kind2 sein. Dann wären die 12 Monate von Kind1 1 zu 1 bei Kind mit übernommen worden.
Jetzt heißt es für dich wieder neues Elterngeld erwerben, und da ist es eben so das Du eben wieder 12 Monate Vollzeitgehalt haben musst bis zum neuen Mutterschutz. Ansonsten wird alles das was an Monaten fehlen eben mit 0 € in die neue Berechnung einfließen. Etwas mehr wird es dann aber auch geben da es dann noch 10% Geschwisterbonus oben drauf gibt bis Kind1 3 Jahre alt wird.
Mitglied inaktiv - 17.11.2016, 17:22