Hallo Fr. BAder,
Mein Sohn wird im März 2017 - 2 Jahre alt. Ich hatte in dieser Schwangerschaft einen befristeten Arbeitsvertrag der dann auslief September 2015. Seit März 2016 bin ich Arbeitssuchend gemeldet. Nun möchten wir gerne das 2. KIND planen und möchten herausfinden wie wir das Maximum an Elterngeld rausholen können? Muss ich wieder 12 Monate vollzeit arbeiten? Wird das Arbeitslosengeld mitgerrechnet? Oder ein Nebenjob? Ich habe Lohnsteuerklasse 5.
Wo könnten wir uns da beraten lassen?
Vielen Dank im voraus
M. Pfeifer
von
Melpfei
am 20.09.2016, 20:52
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
um mehr als die Pauschale zu bekommen müssten Sie arbeiten.
Um so mehr Monate, um so besser.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2016
Antwort auf:
Elterngeld
Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz.
ALG1 ist kein Einkommen, also 0€.
Du solltest erst Vollzeit arbeiten bis Du auf 12 Monate kommst.
Oder eben weniger, wenn Euch das als Grundlage fürs neue Elterngeld reicht.
Optimal wäre natürlich ein unbefristeter Vertrag, sonst wird der vermutlich auch wieder auslaufen und Du hast wieder nix.
von
Sternenschnuppe
am 20.09.2016, 20:57