Hallo Frau Bader,
mein Lebensgefährte hat ab Geburt unseres Sohnes Elternzeit und Elterngeld beantragt. Er ist am 02.05.16 geboren. Ich gehe nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Man hat uns gesagt das uns 14 Monate Elterngeld zu stehen. Jetzt bekommt mein Freund nur 11 Monate Elterngeld weil für mich schon 3 Monate abgehen da mein Sohn am 02.05.16 geboren wurde???? Stimmt das so? Ein kompletter Monat fehlt uns weil unsere Sohn am 02.05. geboren wurde?
Vielen dank schon mal für Ihre Hilfe!
LG
von
Engel0579
am 16.06.2016, 13:12
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
die Eltern können zusammen 12 Mo. frei verteilen.
Warum sollen es nur 11 sein und wer sagt das?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2016
Antwort auf:
Elterngeld
Das klingt merkwürdig. Dein Lebensgefährte müsste normalerweise Anspruch auf 12 Monate Elterngeld haben, wenn du nicht in Elternzeit gehst / kein Elterngeld beantragt hast.
14 Monate Elterngeld (insgesamt) gibt es nur, wenn du auch mindestens 2 Monate Elternzeit nimmst.
von
chrissicat
am 16.06.2016, 13:41
Antwort auf:
Elterngeld
Wann genau war ET und wann kam er ?
Meist geht das Mutterschutzgeld in den 3. Lebensmonat hinein, diese Monate gehören immer der Frau.
von
Sternenschnuppe
am 16.06.2016, 14:01
Antwort auf:
Elterngeld
Das Amt wie ich es verstehe. Ich vermute dass das Mutterschutzgeld für drei Lebensmonate greift, daher bleiben dem Mann dann nur noch 11 um auf 14 zu kommen. Nicht die geplanten 12.
von
Sternenschnuppe
am 16.06.2016, 16:50
Antwort auf:
Elterngeld
Ich vermute mal stark, das Kind ist vor dem errechneten ET geboren worden. Hat dann zur Folge das die Zeit welche vor der Geburt gefehlt hat an die Zeit nach der Geburt hinten dran gehangen wird, so das Frau immer auf mindestens 14 Wochen Mutterschutz insgesamt kommt. Bei Frühgeburt oder Mehrlingen sogar 18 Wochen. Und dann geht es halt schnell in den 3ten Lebensmonat. Da Elterngeld immer nur für ganze Lebensmoante genommen werden kann, werden dann 3 Monate für die Mutter gerechnet und 11 für den Vater.
Und wichtig, falls noch nicht geschehen, dann DRINGEND Elternzeit nachmelden. Mutterschutz und Lebensmonat müssen nicht übereinstimmen, was dann zu Problemen führen kann wenn Frau nicht daheim bleibt. kann mich da irren, aber das würde ich ganz dringend abklären. Nicht das ihr für die Zeit das Elterngeld zurückzahlen müsst.
Mitglied inaktiv - 16.06.2016, 21:03