Hallo Frau Bader!
Ich habe folgende Frage zum Elterngeld.
Ich arbeite zur Zeit 26 Stunden in der Woche ab August wieder Vollzeit, beim gleichen Arbeitgeber.
Erst einmal befristet für ein Jahr.
Da wir uns noch ein zweites Kind wünschen,würde ich gerne wissen,wie dann das Elterngeld berechnet wird.
Angenommen ich würde im Oktober schwanger und das Kind kommt im Juli zur Welt.
Wird dann das Vollzeit Gehalt berechnet und wenn das Kind früher kommt evt. Ein Teilzeit Monat?
Wenn das Kind später kommt ,also im August,der Vollzeit Vertrag geht aber nur bis Ende Juli.Wie sieht es dann aus?
Fallen ich dann für einen Monat auf meinen eigentlichen Festvertrag von 30Stunden zurück?
Vielen dank für die Antwort!
VG Anne
von
Christin84
am 05.07.2014, 14:37
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2014
Antwort auf:
Elterngeld
Es wird immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz addiert und dann durch 12 geteilt. Davon 65% ergibt das Elterngeld.
von
Sternenschnuppe
am 05.07.2014, 17:24