Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Guten Tag, Ich wohne seit längerem in Frankreich und bin nun schwanger (ET ist Anfang September). Bis vor zwei Monaten habe ich, für insgesamt 3,5 Jahre, hier gearbeitet und war über meinen Arbeitgeber sozialversichert, d.h. in einer französischen gesetzlichen Krankenversicherung. In Deutschland habe ich nie sozialversicherungspflichtig gearbeitet, da ich direkt nach dem Studium ins Ausland gegangen bin. Während des Studiums war ich über meinen Vater privat krankenversichert. Ich plane, nach dem Mutterschutz nach Deutschland zurückzukehren und Elterngeld zu beantragen. Nun habe ich einige Fragen zum Elterngeld und zur Krankenversicherung in Deutschland: 1. Kann ich in Deutschland in einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, und wäre ich dann beitragsfrei versichert? Wie wäre das Kind versichert? 2. Müssen meine Gehaltsnachweise und die Geburtsurkunde, die ja auf französisch vorliegen, zur Berechnung des Elterngeldes übersetzt werden? 3. Ich war zwischen Ende meines befristeten Arbeitsvertrages und Beginn des Mutterschutzes 2 Monate arbeitslos, und währenddessen 2 Wochen krankgeschrieben. Wie wirkt sich das auf das Elterngeld aus? 4. Mein Partner (wir sind nicht verheiratet) ist EU-Ausländer und wird vorerst in Frankreich bleiben. Er kann also in Deutschland kein Elterngeld beantragen (oder?), habe ich dann Anspruch auf 14 Monate Elterngeld, wie eine Alleinerziehende? 5. Kann ich zwischendurch für jeweils ein paar Wochen mit dem Kind nach Frankreich reisen, um bei meinem Partner zu sein, oder gefährdet das meinen Anspruch? Kann das Kind ggf. in Frankreich zu Vorsorgeuntersuchung etc., wenn es eine deutsche Krankenversicherung hat? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Laurini

von Laurini am 04.08.2016, 10:25



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Hallo, 1. Sie wären ja kein Pflichtmitglied und auch freiwillige Mitglieder in der gesetzl. KK müssen Beiträge zahlen. Es sei denn, Sie beziehen ergänzend H IV 2. Das kommt auf die EG-Stelle an 3.Auch EU-Einkommen wird beim EG berechnet. Und Arbeitslosigkeit zählt mit 0 € 4. AE 5. Sie müssen den dauernden Aufenthalt hier haben-also primär hier leben. Für mich klingt "für ein paar Wochen...Vorsorgeuntersuchungen" nach primär dort leben u hier EG erhalten Passen Sie auf - Sie erfüllen sonst ganz schnell einen Straftatbestand. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.08.2016



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Hm... warum rufst Du nicht mal hier bei einer KK an? So weit ich es weiß, müsstest Du Dich selber versichern, wenn Du wieder hierherkommen würdest und keinen Arbeitgeber hast ausser Du splittest Dein Elterngeld auf 2 Jahre. Von was möchtest Du Leben? Ist bei Deutschen, deren Arbeitsvertrag ausläuft und die nicht verheiratet sind nicht anders. Wärest Du denn in D. gemeldet? Selbst mit den Vorsorgeuntersuchungen sehe ich persönlich schwarz, aber ich bin da nur Laie und spekuliere. LG Peeka

von peekaboo am 04.08.2016, 15:06



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Ich habe bei der AOK angerufen, aber selbst dort war man sich nicht sicher, inwiefern ich die Beiträge selbst übernehmen müsste. Deswegen frage ich hier. Wieso müsste ich mich selbst versichern, wenn ich das Elterngeld nicht auf 2 Jahre splitte? Wovon ich leben will? Na vom Elterngeld... Ja, ich wäre in D gemeldet, und laut Pro Familia und Anruf bei der Elterngeldstelle hätte ich Anspruch auf Elterngeld in Deutschland, das nach meinem Gehalt in Frankreich berechnet wird.

von Laurini am 04.08.2016, 15:57



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Beitragsfrei versichert wärest. LG

von peekaboo am 04.08.2016, 16:07



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Dann muss man auch in der Zeit mit Elterngeld die Beiträge selbst zahlen. Sorry, das liest sich alles nach " Rosinen picken" Vorsorgeuntersuchungen in Frankreich ? Man kann sich nicht das Land aussuchen wo es die besseren Sozialleistungen gibt und dann so tun als ob man da lebt. Was steht einem denn in Frankreich zu, dass Du wegen Geld darauf verzichtest dass das Kind seinen Papa im Alltag hat? Du Deinen Partner ? Vom Elterngeld leben mit Wohnung, allen Dingen für Dich und das Kind plus Krankenversicherungen ? Da musst Du sehr viel Elterngeld bekommen.

von Sternenschnuppe am 04.08.2016, 16:25



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Schön, dass du das alles so beurteilen kannst, ohne die Details zu kennen! Und micht dafür zu verurteilen, dass ich versuche, aus der Situation das beste zu machen, vielen Dank dafür! Ich würde in Deutschland leben, bei meiner Familie (müsste also keine Wohnung finanzieren, da ohnehin ein großes Haus vorhanden ist), weil ich so bei der Pflege eines Angehörigen helfen könnte und weil meine Freunde dort sind. Mein Partner hat einen flexiblen Job und könnte zeitweise von Deutschland aus arbeiten, wir wären also nicht ewig getrennt. In Frankreich bleiben ist auch aus finanziellen Gründen keine Option, weil es kein Elterngeld gibt, ich das Kind aber nicht mit 2,5 Monaten schon in die Krippe geben möchte.

von Laurini am 04.08.2016, 16:48



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Sorry, ich verstehe deine Antwort nicht... Wieso muss man splitten, damit man beitragsfrei versichert sein kann?

von Laurini am 04.08.2016, 16:49



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Und elterngeld nicht sicher. Hier ist es so, wenn man vorher in D. versicherungspflichtig gearbeitet hat und der Vertrag ausläuft Kv ist für die Zeit des Elterngeldbezuges. Je nachdem was du an elterngeld rausbekommst kann es sehr Eng werden. Der vater ist auch immer für dich und das Kind unterhaltspflichtig.

von peekaboo am 04.08.2016, 17:04



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

man ist in der elternzeit nur beitragsfrei versichert, wenn man einen AG hat oder solange man EG bezieht, daher splitten, dann wären es 2 statt 1 Jahr. Bist du sicher, dass dein Einkommen aus Frankreich angerechnet wird und es nicht nur der Sockelbetrag von 300 Euro wird?

von sternenfee75 am 04.08.2016, 17:27



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Ich denke schon, jedenfalls habe ich von verschiedenen Seiten diese Information bekommen. Z.B. http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elterngeld-nach-Aufenthalt-im-Ausland_90353.htm

von Laurini am 04.08.2016, 18:17



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Beitragsfrei ist es nur wenn man vorher auch schon beitragsfrei war beim Elterngeld. Sie ist aber gar nix gewesen, somit ist die Krankenkasse zu zahlen vom Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 04.08.2016, 18:32



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Wie das aus dem Ausland aussieht, weiß ich auch nicht genau aber EG wirkt sich nicht auf den Versicherungsstatus aus. Wenn du keinen AG hast musst du - würde ich von ausgehen - entweder Arbeitslos/-suchend gemeldet sein, dann wird vermute ich deine KK vom Amt bezahlt oder du bist freiwillig versichert, dann zahlst du selbst. Was auch immer mit Beginn des EG Bezugs gilt, gilt während der EZ. Ich würde von ausgehen, dass Dokumente übersetzt sein müssen. Den Nachweis über Mutterschutzgeld o.ä. nicht vergessen. Ob du während Arbeitslosigkeit krankgeschrieben bist interessiert niemanden. Monate ohne Einkommen werden mit 0 angesetzt. Dir fehlen also zwei Monate Gehalt. Aus dem EU-Ausland kann man EG-Ansprüche auf einen Partner in DE übertragen. Inwiefern der Partner selbst EU Bürger sein muss, konnte ich nicht rauslesen. Da er nicht mit euch in einem Haushalt lebt, hat er selbst eh keinen Anspruch. Ich würde die Übertragung einfach beantragen. Da ihr nicht verheiratet seid und nicht zusammen lebt bist du ja dann quasi alleinerziehend. Du musst um EG zu bekommen deinen Lebensmittelpunkt in De haben. Ab und an mal nach fr dürfte kein Problem sein. Bist du ständig da und das Amt kommt dahinter, wird es evtl. das EG zurückfordern. Was die VUs angeht... Warum in FR? Dein Lebensmittelpunkt sollte DE sein, also kannst du die VUs auch hier machen. Selbst wenn die Kasse Untersuchungen in FR zahlen sollte (was du die Kasse fragen musst), wird sie nur die Sachen zahlen, die auch in DE bezahlt werden. Alles andere werden Eigenleistungen sein. Das wird abrechnungstechnisch eine Katastrophe und als Arzt in FR würde ich mir das auch nicht antun... LG Lilly

Mitglied inaktiv - 04.08.2016, 20:01



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Wenn du die U-Untersuchungen nicht in Deutschland machen lässt wirst Du irgendwann Post vom Jugendamt bekommen das nachfragt was los ist. Und dann musst Du es nachweisen. Zudem stelle sich mir die Frage, wenn Du hier in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung sein willst, damit diese eben beitragsfrei ist solange wie Du Elterngeld bekommst, wer zahlt dann die Untersuchungen beim Kind und Impfungen usw in Frankreich? Sicherlich nicht die deutsche gesetzliche krankenversicherung. Und deine dürfte dann ja auch in Frankreich nicht mehr bestehen. Und die des Kindsvater´s wohl auch eher nicht. Fraglich ist auch in wie weit die mögliche Pflege des Familienangehörigen eine Rolle spielen könnte. Darüber könnte evtl die Krankenkasse auch geregelt sein und zudem auch Rentenversicherung. Dur wirst Dich aber IMO für ein System entscheiden müssen.

Mitglied inaktiv - 04.08.2016, 20:39



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Sie müssen die Argumentation und die Beweggründe neu sortieren. Wollen Sie tatsächlich einen Wohnsitz in Deutschland begründen - sprich Ihren Lebensmittelpunkt hier haben - oder nur "das finanziell beste aus der Situation machen"? Letzteres wäre Sozialversicherungsbetrug.

von Lina_100 am 04.08.2016, 21:18



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Wenn du kein Elterngeld beziehst - zum Beispiel im zweiten Jahr deiner Elternzeit, weil es dann ausgelaufen ist - musst du dich selbst krankenversichern. Das geht auch Leuten so, die vorher schon hier gelebt haben. Es läuft nicht so, dass man in Deutschland ist und schwuppdiwupp zahlt einem Vater Staat die Krankenversicherung. Ich bezweifle, dass du überhaupt Elterngeld sehen wirst, aber da bin ich keine Expertin. Bin sehr gespannt auf Frau Baders Antwort. Für mich liest es sich so, als würdest du evtl. doch eher deinen Lebensmittelpunkt in Frankreich behalten wollen. Verständlich und richtig, wenn der Vater des Kindes dort auch ist. Allerdings wird es dann von deutscher Seite keine Zuschüsse geben. terkey

von Terkey235 am 04.08.2016, 22:07



Antwort auf: Elterngeld und Krankenversicherung nach Rückkehr aus dem Ausland

Sie will ja auch erst nach dem Mutterschutz nach Deutschland und ist in Deutschland gar nicht krankenversichert. Beitragsfrei im Elterngeldbezug ( der wohl geht, aber erst nachgewiesen müsste was es aus Frankreich gibt )ist man nur, wenn man vorher schon pflichtversichert ! war. Über AG, Jobcenter, Arbeitsamt . Scheidet hier alles aus.

von Sternenschnuppe am 04.08.2016, 22:38



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