Hallo Frau Bader,
die zweite Frage, die mich beschäftigt ist: wie werden Zeiten von unbezahltem Urlaub bei der Berechnung von Elterngeld berücksichtigt? Zählen immer nur die tatsächlichen 12 Zeitmonate vor Erhalt des Elterngeldes als Berechnungsgrundlage oder die letzten 12 Monate in denen man Gehalt gezahlt bekommt hat (ALG zählt als Entgeldersattzleistung ja nicht?!) ?
Besten Dank im Voraus!
von
Katinka308
am 08.08.2014, 05:31
Antwort auf:
Elterngeld nach unbezahltem Urlaub
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Unbezahlter Urlaub zählt dann als 0 €
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.08.2014
Antwort auf:
Elterngeld nach unbezahltem Urlaub
Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutzbeginn.
Unbezahlter Urlaub zählt mit 0€.
Wie bist Du denn im Moment krankenversichert ? Über den AG ?
von
Sternenschnuppe
am 08.08.2014, 07:45
Antwort auf:
Elterngeld nach unbezahltem Urlaub
Hallo Sternenschnuppe,
ich bin momentan gar nicht in Deutschland krankenversichert, da ich mich im Ausland befinde. Somit habe ich "nur" eine Auslandskrankenversicherung. Nach meiner Rückkehr nach Deutschland werde ich mich erst mal freiwillig versichern.
Danke und Gruss!
von
Katinka308
am 09.08.2014, 01:30
Antwort auf:
Elterngeld nach unbezahltem Urlaub
Hallo,
es zählen die letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn.
Bist Du schwanger? Ich habe Deinen ersten Post nicht gelesen, weiß somit keine Hintergründe.
Wenn Du während des Elterngeldbezugs freiwillig krankenversichert bist, musst Du die Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen.
Finanziell wäre es für Dich besser, wenn Du Dich nach Deinem Auslandsaufenthalt arbeitslos melden würdest. Hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1?
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 09.08.2014, 10:45