Frage: Elterngeld nach unbezahltem Urlaub

Hallo Frau Bader, die zweite Frage, die mich beschäftigt ist: wie werden Zeiten von unbezahltem Urlaub bei der Berechnung von Elterngeld berücksichtigt? Zählen immer nur die tatsächlichen 12 Zeitmonate vor Erhalt des Elterngeldes als Berechnungsgrundlage oder die letzten 12 Monate in denen man Gehalt gezahlt bekommt hat (ALG zählt als Entgeldersattzleistung ja nicht?!) ? Besten Dank im Voraus!

von Katinka308 am 08.08.2014, 05:31



Antwort auf: Elterngeld nach unbezahltem Urlaub

Hallo, es zählen die letzten 12 Mo vor der Geburt. Unbezahlter Urlaub zählt dann als 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2014



Antwort auf: Elterngeld nach unbezahltem Urlaub

Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Unbezahlter Urlaub zählt mit 0€. Wie bist Du denn im Moment krankenversichert ? Über den AG ?

von Sternenschnuppe am 08.08.2014, 07:45



Antwort auf: Elterngeld nach unbezahltem Urlaub

Hallo Sternenschnuppe, ich bin momentan gar nicht in Deutschland krankenversichert, da ich mich im Ausland befinde. Somit habe ich "nur" eine Auslandskrankenversicherung. Nach meiner Rückkehr nach Deutschland werde ich mich erst mal freiwillig versichern. Danke und Gruss!

von Katinka308 am 09.08.2014, 01:30



Antwort auf: Elterngeld nach unbezahltem Urlaub

Hallo, es zählen die letzten 12 Monate vor Mutterschutzbeginn. Bist Du schwanger? Ich habe Deinen ersten Post nicht gelesen, weiß somit keine Hintergründe. Wenn Du während des Elterngeldbezugs freiwillig krankenversichert bist, musst Du die Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen. Finanziell wäre es für Dich besser, wenn Du Dich nach Deinem Auslandsaufenthalt arbeitslos melden würdest. Hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Liebe Grüße Luvi

von luvi am 09.08.2014, 10:45



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