Mein Exfreund würde gerne Elternzeit für unsere jüngstes kind nehmen, wir wohnen nur ein paar häuser auseinander u verstehen uns noch gut als Freunde, sodass er die kinder auch oft sieht.
auf der seite
http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=228198.html
habe ich gelesen, dass auch getrennte Eltern, die die Betreuug 30/70 aufteilen, Elterngeld beantragen können, wie Eltern, die zusammenleben. leider finde ich dazu überhaupt keine weiteren informationen.
meine überlegung wäre, eine woche hat 30% von 7 tagen wären 50 h, wenn der Papa dann die 5 Tage der Woche von 7-16 uhr (45 h) die Kinder betreut plus ab u zu Abendessen u zu Bettgehen in der Woche, würden es ja etwa 30% sein u man hätte anrecht auf Elterngeld. müsste dafür ein gemeinsames sorgerecht bestehen? muss der papa für die 30% Betreuung alleine mit den kindern sein? bei einer Familie ist es ja auch nicht immer so, dass der vater die elternzeit die kinder alleine betreuut.
wie sieht es dann mit Unterhalt aus? wäre der dann nen drittel reduziert? wir haben uns privat nach düsseldorfer tabelle geeinigt, habe daher keinen ansprechpartner zum nachfragen.
von
San17
am 23.06.2017, 07:09
Antwort auf:
elterngeld für getrennte Eltern
Hallo,
nein, Sie haben das falsch verstanden.
Das Kind muss mindestens 30 % beim Vater leben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2017
Antwort auf:
elterngeld für getrennte Eltern
was definiert denn "beim elterteil leben"?
fr 12 bis Sonntag 17 uhr jedes Wochenende? aber nicht 5 tage die woche je 9 h beim vater verbringen plus gemeinsame zeit mit beiden Elternteilen am Wochenende u abends?
von
San17
am 23.06.2017, 17:00
Antwort auf:
elterngeld für getrennte Eltern
Beim Elternteil leben heißt dort wohnen. Nicht dort betreut werden. D.h. z.Bsp. für 4 von 12 Monaten Elternzeit muss das Kind vollständig beim anderen Partner wohnen (auch offiziell dort den Wohnsitz haben). Nur dann hat man Anspruch auf Elterngeld.
von
Ally79
am 23.06.2017, 18:34
Antwort auf:
elterngeld für getrennte Eltern
Ally79 hast du den link gelesen?
"Getrennt Erziehende Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes partnerschaftlich aufteilen, haben den gleichen Anspruch auf Elterngeld wie Eltern, die als Paar zusammenleben, wenn das Kind sowohl in dem Haushalt der Mutter als auch in dem Haushalt des Vaters lebt", es kann aber nicht in beiden Haushalten gemeldet sein, oder? es geht uns um das 70/30 Verhältnis, was dort beschrieben ist in dem link. ganz zum vater ziehen kommt nicht in frage für 2 monate.
von
San17
am 24.06.2017, 09:04