Hallo Frau Bader,
vielleicht können Sie uns weiterhelfen bzw. aufklären.
Wir haben im Oktober 2013 eine Tochter bekommen. Meinte Elternzeit habe ich 1,5 Jahre, sprich bis Juni 2015 beantragt. Davor bin ich voll arbeiten gegangen.
Wir überlegen nun hin und her, ein zweites Kind zu bekommen. Allerdings möchten wir wenn, nicht vor März 2015 damit beginnen, sodass unsere Tochter auf jeden Fall 2 Jahre alt ist.
Ich hatte letzte Woche ein Gespräch mit meinem Chef, dieser würde mich gerne nach der Elternzeit wieder begrüßen.
Was stünde mir denn zu, wenn ich nur in der "Zwischenzeit" (von Ende der Elternzeit bis Beginn des Mutterschutzes des 2. Kindes) arbeiten ging?
Lohnt dies sich überhaupt dann? Oder muss mein Chef mir diesen sogenannten Ausgleich Zahlen?
Ich freue mich sehr auf Ihre antwort!
Liebe Grüße!
von
Kati1988
am 09.12.2014, 23:56
Antwort auf:
Elterngeld bei zweitem Kind
Hallo,
in der Zwischenzeit? Der vereinbarte Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.12.2014
Antwort auf:
Elterngeld bei zweitem Kind
Dein AG muss dir nur deinen Lohn zahlen - wenn du arbeitest.
Mit "was stünde mir denn zu" meinst du das Elterngeld?
Beim Elterngeld wird das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt (bzw Mutterschutz) berücksichtigt.
Wenn das Kind im Jan 16 geboren und der MuSchu im Dez 15 beginnen würde, dann würde das Einkommen der Monate Nov 15 bis Dez 2014 berechnet.
Wenn du erst ab Juni 15 wieder arbeitest, sind das 6 Monate mit Einkommen.
6 x Einkommen = Summe
Summe : 12 = Jahresdurchschnitt
Vom Jahresdurchschnitt gibts dann ca 65% an Elterngeld.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 10.12.2014, 09:55
Antwort auf:
Elterngeld bei zweitem Kind
Das war wohl etwas missverständlich ausgedrückt.
Ich meinte was mir an Elterngeld zusteht, wenn ich nur dann arbeiten gehe.
Was würde mir zustehen, falls ich nicht arbeiten gehe? Nur der Mindestsatz? Verlängere ich dann am besten die Elternzeit?
Lg
von
Kati1988
am 10.12.2014, 21:57
Antwort auf:
Elterngeld bei zweitem Kind
Kommt das zweite Kind rund um den 2. Geburtstag von Kind 1 oder später und du gehst zwischendurch nicht arbeiten, dann bekommst du nur den Mindestsatz.
Gehst du zwischendurch arbeiten, wird das Elterngeld aus diesem Einkommen berechnet.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 11.12.2014, 16:47