Elterngeld bei getrennten Wohnungen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld bei getrennten Wohnungen

Hallo Frau Bader, mein Freund und ich werden Ende November Eltern. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht etc. bereits beim Jugendamt erklärt. Nun leben wir in getrennten Wohnungen in der gleichen Stadt und sind auch jeweils dort gemeldet. Mein Freund hat eine Halbgewerbliche Wohnung, weil er eine Werkstatt braucht und ich habe meine Wohnung für mich und meine größere Tochter angemietet, weil ich vorher in einer anderen Stadt lebte. Unser Baby ist ein kleines Überraschungsei.... Wir planen, erst nach der Geburt relaxt nach einer gemeinsamen Wohnung zu suchen. Jetzt wurde mir bei der elterngeldstelle gesagt, mein Freund kann kein elterngeld beziehen, weil er nicht mit dem Kind unter einem Dach lebt. Ich kann allerdings auch nicht 14 Monate Elterngeld als Alleinerziehende bekommen, weil ich es durch die Sorgetechtserklärung ja nicht bin. Und de Fakto ja auch tatsächlich nicht bin. Ich finde das alles irgendwie unlogisch und frage mich, ob das so stimmt. Es geht im Falle meines Freundes tatsächlich vermutlich eh nur um die Mindestsumme, weil er im letzten Jahr als Selbstständiger nicht wirklich Gewinn gemacht hat. Aber es wäre schön, wenn diese Zuwendung doch käme, um zumindest ein bisschen was abzufedern, wenn ich erst wieder arbeite und er sich voll ums Kind kümmert. Gibt es da doch Möglichkeiten für uns? Sorry, der Text ist sehr lang... Gruß, Alex

von monstermash312 am 01.10.2015, 14:09



Antwort auf: Elterngeld bei getrennten Wohnungen

Hallo, Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 gilt, dass ein Elternteil alleinerziehend ist, wenn er die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b Absatz 1 und 2 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllt und der andere Elternteil weder mit ihm noch mit dem Kind in einer Wohnung lebt. Das Kind muss mit der alleinerziehenden Person in einem Haushalt leben und die alleinerziehende Person darf keine Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person haben. Auch bei geringfügig Beschäftigten und Nichterwerbstätigen können die Voraussetzungen des § 24b EStG vorliegen. Liebe grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.10.2015



Antwort auf: Elterngeld bei getrennten Wohnungen

Soweit ich weiß hat sich das geändert und Du kannst 14 Monate bekommen unabhängig vom Sorgerecht. Es langt dass Du alleine mit den Kindern gemeldet bist. Alternativ stellt sich die Frage wo er denn seinen Lebensmittelpunkt haben wird, wenn das Kind da ist. Er kann sich ja auch bei Dir melden und die andere Wohnung lediglich gewerblich mit Zweitwohnsitz.

von Sternenschnuppe am 01.10.2015, 14:38



Antwort auf: Elterngeld bei getrennten Wohnungen

Wir hatten ziemlich die gleiche Situation. Mein Freund hat dann kurz vor Beginn seiner Elternzeit den Hauptwohnsitz zu uns umgemeldet, sein Büro blieb Zweitwohnsitz. Kein Problem. :-)

von KMH am 02.10.2015, 11:44



Antwort auf: Elterngeld bei getrennten Wohnungen

DANKE!

von monstermash312 am 07.10.2015, 15:02



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