Elterngeld - Schlechterstellung aufgrund "Programmablaufplan"

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld - Schlechterstellung aufgrund "Programmablaufplan"

Ich habe bei meinem Elterngeldbescheid genau mit meinen Gehaltsbescheiden des zugrundeliegenden 12-Monats-Zeitraums nachgerechnet: Der Elterngeldbescheid zieht mir mehr Sozialabgaben ab, als bei mir beim realen Gehalt abgezogen wurden. Insbesondere bei den Krankenkassenbeiträgen ist das besonders deutlich: Bei meinen Gehaltsbescheiden wurden mir 349,09 € monatlich KV- und PV-Beiträge einbehalten, die Elterngeldstelle zieht mir jedoch 365 € ab. Auf meinen Widerspruch hin wird dies lapidar mit dem "Programmablaufplan" begründet, bei dem der Gesetzgeber bewusst in Kauf genommen hätte, dass Abweichungen zu den vorgelegten Gehaltsabrechnungen entstehen können. Gibt es eine Möglichkeit, gegen die für mich nachteilige Berechnung des Elterngelds vorzugehen? Läuft hier vielleicht schon ein Klageverfahren vor dem Verfassungsgericht oder einem ähnnlichen Gericht (wegen Ungleichbehandlung o.ä.), das diese Grundsatzfrage klären kann? Letztlich geht es bei mir um etwa 65 € monatlich, die mir durch diese pauschale Berechnung zusätzlich abgezogen werden. Und weil auch die Überstunden, die ich jeden (!!!) Monat in dem 12-Monats-Zeitraum gemacht habe, nicht mit in die Berechnung einbezogen wurden (weil nicht als "laufende Bezüge", sondern als Einmalzahlung deklariert), habe ich nun deutlich weniger Elterngeld zur Verfügung als erwartet...

von Mausejule99 am 06.03.2015, 18:26



Antwort auf: Elterngeld - Schlechterstellung aufgrund "Programmablaufplan"

Hallo, es wurde hier ein vereinfachtes Verfahren einegführt, welches zB die KK pauschal berechnet. Ich fürchte, da wird man wenig machen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2015



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