Hallo! Wir sind gerade in der Planungsphase für ein zweites Kind und haben versucht die neue Elterngeld Plus Regelung zu verstehen, aber es ist uns nicht gelungen. Soweit ich verstanden habe, kann man doppelt so lange Elterngeld bekommen, wenn man 15h arbeitet nebenbei. Bekommt man dann nur die Hälfte vom EG oder den vollen Satz? Wird das Geld aus den 15h dann angerechnet? Wenn ja, wie? Beispiel: Mein Mann und ich arbeiten beide Vollzeit und verdienen beide so, dass EG im Augenblick auf Höchstsatz hinausläuft. Jetzt würden wir gern beim nächsten Kind beide nach 2 Monaten Mutterschutz 10 Monate parallel Elternzeit machen, dafür aber auch halt jeder 15h arbeiten. (Mal davon ausgehend, dass das vom AG genehmigt wird) Ist das so auch möglich? Wie viel Geld bekommen wir dann tatsächlich? Also jetzt nicht auf den Euro. Aber bekommen wir jeder 1\2 EG+Verdienst der 15h oder womit können wir rechnen? Wie wäre das in so einem Fall mit Krankenkassenbeiträgen? Wir sind aktuell freiwillig gesetzlich versichert. Fallen wir durch den 15h Job in die gesetzliche zurück oder müssen wir die zusätzlich bezahlen? Der Progressionsvorbehalt gilt beim EG Plus wahrscheinlich sich genauso wie beim normalen? Wie ist das dann in Bezug auf die Anrechnung zur Rente geregelt. Bei unserem ersten Kind bekommt immer nur einer die parallelen Monate angerechnet Ich hoffe, Sie können mir die Fragezeichen etwas auflösen. Leider sind die ganzen Rechenbeispiel, die ich gefunden habe immer für die klassischen Gehaltsverteilungen und nur darauf ausgerichtet die EG Zeit für die Frau zu verlängern. Danke für Ihre Arbeit hier!
Mitglied inaktiv - 22.09.2015, 22:05