Hallo Frau Bader, ich habe neben meinem Hauptjob noch ein Nebengewerbe, mit dem ich allerdings letztes Jahr Verlust gemacht habe. Zum September 2015 bin ich zusätzlich in die Lohnsteuerklasse 3 gewechselt (vorher 4). Da ich in meinem Hauptjob dieses Jahr viel mehr verdiene als letztes, stellt sich mir nun die Frage, ob ich auch die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes wählen kann? Welche Lohnsteuerklasse wird zugrunde gelegt? Werden die monatlichen, gleichbleibenden Leistungszulagen zum Brutto gerechnet?
von Anthony89 am 30.05.2016, 13:25