Hallo, ich bin seit Februar 2015 selbständig, davor ALG1. Die Berechnung des Elterngeldes für Selbständige erfolgt ja nach dem EKSt Bescheid vom Vorjahr. Der Geburtstermin ist der 28.01.16, damit sind meine Einmahmen von 2015 Berechnungsgrundlage. Was ist wenn das Kind im Dezember schon zu früh kommen sollte? Wäre dann das Jahr 2014, in dem ich 1.verkürzt und dann ab April ALG 1 erhalten habe? Das wären dann nämlich mind. 1000€ weniger, sprich nicht wirklich machbar für mich. Wie ist hier die Rechtsgrundlage bzw. was gäbe es da für Möglichkeiten? Vielen Dank für eine Antwort. Bin gerade tatsächlich besorgt.
von Alinelaraiz am 05.10.2015, 22:43