Hallo Fr. Bader, soweit ich es richtig verstanden habe bin ich während der Elternzeit weiterhin beitragsfrei in der KK versichert. Aufgrund meiner länger andauernden AU wurde mir ALG I für 1 Jahr gewährt- nun kommen aber meine Fragen... Wohlgemerkt bin ich AU, nicht arbeitslos (!) und aufgrund der Krankheit auch nur "fingiert" arbeitssuchend gemeldet. 1. Kann ich ALG I + Elterngeld zusammen beziehen? (Elterngeld für 2 Jahre wäre aufgrund der AU 150€ - würde das mit ALG irgendwie verrechnet?) --> Wenn ja, was passiert wenn ALG I nach 6 Monaten Elternzeit 'ausläuft': Müsste ich mich dann bei meinem Mann mitversichern oder ist man unabhängig davon bis zum Ende der Elternzeit beitragsfrei weiterversichert? (Habe irgendwo nämlich gelesen, dass ALGI und Elterngeld gleichzeitig nicht möglich ist, da man dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht. ABER: Ich wäre ja auch sonst aufgrund der AU nicht dem AM verfügbar- da muss es doch einen Unterschied geben???) 2. Habe gelesen, dass im MuSchu die KK das Mutterschaftsgeld i. H. des ALGI zahlt + ALG I ruht - richtig? Was passiert danach? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mandy
von Mandy_83 am 24.11.2016, 10:59