Frage: Eltenzeit und Betreung

Hallo, wir haben zuhause 2 Babys , eine 14 Tage und andere 16 monate. Für unserre erste Baby haben ich Bereuung von kinder unter 3 Jahren beantrag. ( für 3 Jahre ) Beim Jobcenter. Die Frage ist : Darf für unssere neugeborene mein Man das auch beantragen. ( ist Teilzeit beschäftig ) Kinderbetreuung (§ 10 Abs. 1 Nr. 3) steht nur beispiel - In einer Familie mit einem Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich ein Partner/eine Partnerin wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen. Wie siet das Mit mehrere Babys ??? Danke für Antwort ​Dana

von rybatko2013 am 04.01.2017, 19:05



Antwort auf: Eltenzeit und Betreung

Hallo, er ein Kind und Sie ein Kind und keiner muss arbeiten? Dabei alles auf staatliche Leistung? Nein, das geht ganz sicher nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.01.2017



Antwort auf: Eltenzeit und Betreung

Wenn ihr Euch das leisten könnt. Der Staat wird das nicht bezahlen damit ihr beide Zuhause bleiben könnt. Hier ist die Unzumutbarkeit auch nur bis zu einem Jahr, ab da hat ein Kind einen Anspruch auf Betreuung und der Steuerzahler den Anspruch dass man zumindest Teilzeit für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommt.

von Sternenschnuppe am 04.01.2017, 20:35



Antwort auf: Eltenzeit und Betreung

Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Willst du wissen, ob ihr beide zuhause bleiben könnt, weil ihr zwei kleine Kinder habt? Oder was ist dein Anliegen?

von Lebkuchenfrau am 04.01.2017, 21:28



Antwort auf: Eltenzeit und Betreung

Und bitte rechtzeitig das nächste Kind planen...

von Tini_79 am 05.01.2017, 06:26



Antwort auf: Eltenzeit und Betreung

Die waren doch sicherlich nicht geplant, wo denkst Du hin ;-) Und für mehr gemeinsame Zeit soll dann das Jugendamt / die Gemeinde bitte auch die Krippenkosten übernehmen.... Sorry, aber da kann einem nur die Hutschnur hochgehen.

von Sternenschnuppe am 05.01.2017, 14:43