Sehr geehrte Frau Bader, ich fülle gerade den Entrag für elterngeld aus. Da ich selbständig bin, werde ich eine EÜR für 2016 mit einreichen. Ich habe aber auch noch Einkünfte (selbständige Arbeit) über eine GbR. diese werden ja nicht in einer EÜR angegeben sondern immer von der GbR beim Finanzamt eingereicht. Zählen diese Einkünfte zur Berechnung des Elterngeldes dazu und wenn ja: Wie gebe Ich diese Einkünfte im Antrag an ? (irgendwie in die EÜR mit einbringen ?) Grüsse, Kai
von kalif am 03.01.2017, 22:22