Hallo Frau Bader, ich habe vor der Geburt des Kindes Stkl. 3 gewählt, nun möchte ich spontan während des Elterngeldbezuges einige Monate Teilzeit arbeiten. Der Zeit werde ich in Stkl. 5 veranlagt. Das EG wurde auf Grund des Steuermerkmals Klasse 5 errechnet, wird mein Einkommen nun auch mit diesem Merkmal angerechnet oder mit dem tatsächlichen Merkmal (Stkl. 5)? Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!
von Nanana am 04.07.2014, 20:51