Sehr geehrte Frau Bader, ich beantrage gerade Elterngeld als Selbständiger und bin mir immer noch nicht sicher, welche Art Beteiligungen relevant sind. Ich habe Anteile an Schiffsfonds, Private Equity-Fonds und Immobilien-Fonds. Sind deren Ausschüttungen relevant für die Bemessungsgrundlage? Die Bearbeiterin meines Antrages schrieb mir: "Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes (Urteil vom 21.6.2016, B10 EG 3/15R) beträgt bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG usw.) das im Bezugszeitraum monatlich zu berücksichtigende Einkommen jeweils ein Zwölftel des Jahresgewinnes." Der Private-Equity-Fonds ist z.b. eine GmbH & Co KG. Mit freundlichen Grüßen, Kai
von kalif am 06.02.2017, 22:50