Guten Tag, ich bin leider etwas verzweifelt und weiß nicht so Recht wie ich vorgehen soll. Ich hoffe sie können mir helfen. Ich bin unbefristet Vollzeit (ruhend wegen Elternzeit) angestellt aber habe bei meiner Chefin während der Elternzeit auf 450€ gearbeitet. Ich bin im erneuten Mutterschutz und habe meine erste Elternzeit vorzeitig einen Tag vor dem Mutterschutz beim AG beendet. Ich habe also Anspruch auf AG Zuschuss. Meine Chefin hat mir jedoch den Zuschuss zu meinen 450€ gezahlt. Ist das korrekt? Wichtig ist dafür zu wissen was in meinem zweiten Arbeitsvertrag steht. Ob das der Fallstrick für mich ist. Ich selber bin leider unerfahren und leichtgläubig und meine Chefin hat auch keine grosse Ahnung von Verträgen und hat mir ihren Standard Arbeitsvertrag, der immer unbefristet ist, auch für 450€ gegeben. Sie hat mir nur mündlich fest versichert, dass es sich um einen Zweitvertrag handelt und der erste auf jeden Fall bestehen bleibt. Dort steht folgendes drin: "Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte zeit geschlossen" "Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. Oder ende eines Kalendermonats." "Das Arbeitsverhältnis endet mit Wiederaufnahme des alten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhätnisses nach der Elternzeit." Wenn ich das mittlerweile so lese bekomme ich richtig Angst, dass dieser Vertrag sogar meine Vollzeitbeschäftigung aufgehoben hat. Ist das alles so rechtens mit dem Vertrag? Habe ich überhaupt dann Anspruch auf den AG Zuschuss meines richtigen Arbeitsvertrags oder bin ich Opfer einer grossen Panne? Muss ich den 450€ Job kündigen? Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!
von De88Li am 01.12.2016, 14:18