die Oma als Betreuungsplatz, ALG 1 möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: die Oma als Betreuungsplatz, ALG 1 möglich?

Hallo sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für ihre Antwort auf meine Frage vom 11.10.14 (ALG 1 möglich, wenn Arbeitsverhältnis während Elternzeit endete?). Ich würde dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen bis zur Geburt meines 2. Kindes Ende Januer 2015. Allerdings wäre die betreuende Person keine Kita sondern meine Mutter. Ist das zulässig, um ALG 1 zu beantragen? Einen Kita-Platz habe ich erst ab 01.03.15. Vielen Dank, mit freundlichem Gruß, Ulrike1982

von Ulrike1982 am 15.10.2014, 13:39



Antwort auf: die Oma als Betreuungsplatz, ALG 1 möglich?

Hallo, ja. Aber rechnen Sie mit einer ganztagigen SChulung - das AA prüft immer nach! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.10.2014



Antwort auf: die Oma als Betreuungsplatz, ALG 1 möglich?

Hallo, ja, die Betreuung muss nachgewiesen werden... Das Amt prüft genau! LG

von Colien07022004 am 15.10.2014, 16:54