Hallo Frau Bader,
in meiner Arbeitsstelle hat sich eine schwierige Situation ergeben, da die Möglichkeit einer Ansteckung mit einer Infektionskrankheit (Krätze) in unserer Einrichtung besteht.
Mein FA hat mich daraufhin für 14 Tage krank geschrieben, damit die Inkubationszeit des möglichen Krätzepatienten dann um ist und ich mich vorher nicht anstecken kann.
Nun hat sich aber ergeben, dass der Kotakt mit dieser Person doch erst infektiös ist, wenn sie tatsächlich auch offene Hautstellen hätte, was zur Zeit nicht der Fall ist und somit auch eine Ansteckung nicht wahrscheinlich ist.
Nun würde ich gern ab kommendem Montag wieder zur Arbeit gehen, da es mir ansonsten ja gut geht....
Darf ich das denn auch wenn meine AU bis 17.05. geht?
Danke für die Antwort
Steffi
von
steffalive
am 05.05.2015, 12:34
Antwort auf:
darf ich trotz AU wieder arbeiten?
Hallo,
hier wäre doch ein Bv richtig gewesen, keine Krankschreibung.
Da dieses zu Unrecht erfolgte dürfen Sie auch wieder arbeiten gehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2015
Antwort auf:
darf ich trotz AU wieder arbeiten?
habe natürlich noch vergessen zu erwähnen dass ich in der 17. SSW bin. Ist ja bestimmt eine relevante Information. :)
von
steffalive
am 05.05.2015, 12:46
Antwort auf:
darf ich trotz AU wieder arbeiten?
du darfst grundsätzlich vor ablauf der au wieder arbeiten, musst aber der krankenkasse zuvor bescheid sagen, dass du das tust/ vorhast.
wäre gespannt, was die in diesem speziellen fall dazu meinen.
Mitglied inaktiv - 05.05.2015, 14:10
Antwort auf:
darf ich trotz AU wieder arbeiten?
Dein Arzt hat sich strafbar gemacht.
Dein Arbeitgeber hätte Dich bezahlt freistellen müssen.
Eine Krankschreibung darf nur ausgestellt werden wenn Du auch krank und nicht arbeitsfähig bist.
Das warst Du nicht.
von
Sternenschnuppe
am 05.05.2015, 19:08
Antwort auf:
darf ich trotz AU wieder arbeiten?
aha.
Jedenfals hätte ich auch aus psychischen Gründen nicht arbeiten können, hatte absolute Panik mich anzustecken - wenn man die Situation betrachtet, so gesehen war ich schon "krank". Meiner Meinung nach, aber das ist halt nur ne Laien Meinung. Zählt der psychische Druck denn da nicht als "Krankheit"??
Mein Arbeitgeber sah in der erwähnten Situation übrigens nie eine Gefahr. Was absolut unverantwortlich war... Der hätte mich auch nie freigestellt.
von
steffalive
am 05.05.2015, 19:39
Antwort auf:
darf ich trotz AU wieder arbeiten?
Warum?
Er wird doch jetzt bestätigt. Sonst würde es ja jetzt nicht heißen, es gäbe keine Gefahr, außer eben wenn offen. Also hatte der AG diesbezüglich doch wo Recht. Zumal ja Krätze wohl für das Ungeborene keine Gefahr darstellt.
Mitglied inaktiv - 05.05.2015, 20:06
Antwort auf:
darf ich trotz AU wieder arbeiten?
Mit welcher Diagnose bist Du denn in die AU gegangen ?
Wir mussten uns aus versicherungstechnischen Gründen immer gesundschreiben lassen.
von
Sternenschnuppe
am 05.05.2015, 20:09