Bonuszahlungen/Urlaubsgeld in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bonuszahlungen/Urlaubsgeld in der Elternzeit

Guten Morgen Frau Bader, wir werden in den nächsten Wochen zum ersten Mal Eltern. Nun planen wir derzeit unsere Elternzeitverteilung. Nun meine Frage. In den Monaten, in denen ich meine Elternzeit voraussichtlich nehmen werde, bekommen wir im 50% unseres Urlaubsgeldes (im Mai) und i. d. R auch eine Erfolgsprämie für das vorherige Jahr (im Juni) ausgezahlt. Habe ich Anspruch auf diese Zahlungen oder wie verhält es sich damit? Grüße Andreas Huhn

von Andreas Huhn am 30.05.2016, 08:22



Antwort auf: Bonuszahlungen/Urlaubsgeld in der Elternzeit

Hallo, Der EuGH hat bei der Gratifikation unterschieden: Nicht zulässig ist es, wenn ein AG AN komplett von Gratifikationen (Wie zB Weihnachtsgeld) ausschließt, ohne im Jahr der Gewährung der Gratifikation geleistete Arbeit oder Mutterschutzzeiten/ BVs zu berücksichtigen, wenn diese Gratifikation eine Vergütung für in diesem Jahr geleistete Arbeit sein soll. Anders hingegen kann einer Frau in EZ die Gewährung einer solchen Gratifikation verweigert werden, wenn die Gewährung dieser Zuwendung nur von der Voraussetzung abhängt, dass sich der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Gewährung im aktiven Beschäftigungsverhältnis befindet. Soll die Gratifikation also die in Vergangenheit erbrachte Leistungen belohnen, kann Ihnen die Gratifikation bzw. der durch Arbeit „verdiente“ Anteil hieran nicht allein deshalb vorenthalten werden, weil Sie sich im Auszahlungszeitpunkt in keinem aktiven Arbeitsverhältnis befunden haben. In Ihrem konkreten Fall ist der Erfolg einer möglichen Klage voraussichtlich davon abhängig, den vom Arbeitgeber verfolgten Zweck der Sonderzahlung zu ermitteln. Hier sind die Umstände und ggf. Mitteilungen des Arbeitgebers sowie der Arbeitsvertrag im Übrigen zu werten. Ist der Zweck nicht bestimmt, ist er durch Auslegung zu ermitteln. Eine Bewertung darf ich in diesem Forum leider nicht vornehmen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2016



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