Bonuszahlung an alle Angestellten, nur nicht an Schwangere - Ist das rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Bonuszahlung an alle Angestellten, nur nicht an Schwangere - Ist das rechtens?

Im letzten Jahr im Dezember (ich bafand mich gerade in Mutterschutz vor der Entbindung) erfuhr ich von meinen Kollegen, dass eine Bonuszahlung an alle festangestellten Mitarbeiter gazahlt wurde. Ich wurde nicht berücksichtigt, was mich sehr geärgert hat, da ich am längsten im Unternehmen tätig bin. Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber bekam ich die Antwort es wäre als Motivationszahlung für 2016 gedacht und da wäre ich ja nunmal raus (O-Ton). Sie würden aber noch einmal darüber reden und sich bei mir melden, seitdem dazu nichts mehr gehört. Dann kam meine Tochter zur Welt und das Thema ist beim mir ziemlich aus dem Fokus geraten, ich wollte mich nicht mehr darüber ärgern. Nun, da es langsam darum geht wieder einzusteigen frage ich mich, war das rechtens? Was hätte ich tun können um doch noch berücksichtigt werden zu können? Ich freu mich auf Ihre Antwort. MK

von MaKoe am 04.10.2016, 16:47



Antwort auf: Bonuszahlung an alle Angestellten, nur nicht an Schwangere - Ist das rechtens?

Hallo, inwieweit Nebenleistungen (wie z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vom Arbeitgeber zu erbringen sind, hängt vom Inhalt der Vereinbarung/ Vertrag ab. In der Regel werden die Leistungen für die Arbeitsleistung (nicht für die Betriebstreue) erbracht. Dann besteht in der EZ kein Anspruch. Dies beruht darauf, dass das Arbeitsverhältnis während der EZ ruht. In der Zeit des Mutterschutzes wird es anders sein, also in Fällen, wo keine EZ genommen wird. Die Zeit eines Beschäftigungsverbotes gilt als Zeit, in welcher man gearbeitet hat. In der Regel erhält man das Weihnachtsgeld aber anteilig, aber auch das hängt von der üblichen Regelung bzw. vom Vertrag ab. Wird der Anspruch auf eine Jahressonderzahlung von einem Mindestmaß an tatsächlicher Arbeitsleistung abhängig gemacht, gelten nach der neusten Rechtssprechung Fehlzeiten nicht mehr als tatsächliche Arbeitszeiten. Weiter stellt sich die Frage, ob die Arbeitnehmerin zum Beispiel im Mutterschutz den anderen Arbeitnehmern gegenüber ungleich behandelt wird, was gegen das Grundgesetz verstößt. Dann hat sie ebenfalls einen Anspruch. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: Bonuszahlung an alle Angestellten, nur nicht an Schwangere - Ist das rechtens?

Wenn es eine Motivationszahlung war, die die Mitarbeiter für das vor ihnen liegende Jahr motivieren soll, dann liegt der AG wohl richtig. Wenn es eine freiwillige Zahlung war, kannst du es nicht einfordern. Kommt auf die Betriebsvereinbarung an. Das müßte man im Text der Vereinbarung nachlesen.

Mitglied inaktiv - 04.10.2016, 20:12



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