Hallo Frau Bader, ich habe bis zum Beginn der Mutterschutzfrist meines ersten Kindes Vollzeit gearbeitet. Nach einem Jahr Elternzeit, in dem ich zu Hause geblieben bin, habe ich wieder angefangen 30 Std./Woche in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber zu arbeiten. Der Arbeitsvertrag für diese Teilzeit-Stelle war befristet bis zum Ende der Elternzeit, die am 31.03.2015 endet. Anschließend greift wieder mein alter Vollzeitvertrag. Nun habe ich morgen mein Jahresgespräch und würde dieses Thema gerne ansprechen, da ich derzeit aufgrund der Betreuungssituation meines Sohnes gar keine Möglichkeit sehe, wieder Vollzeit zu arbeiten. Hinzu kommt, dass mein Mann und ich ein zweites Kind möchten (sobald wie möglich) und ich dann, nach 2 Jahren daheim, eher noch weniger Stunden als bisher arbeiten möchte. Wenn ich den 30-Stunden-Vertrag nun in einen unbefristeten Vertrag umwandeln lasse, komme ich mir schäbig vor, nach der erneuten Schwangerschaft + Elternzeit schon wieder um einen neuen Arbeitsvertrag mit nochnmals reduzierter Stundenzahl zu bitten. Haben Sie einen Rat für mich, wie und wann ich das Thema am besten ansprechen soll? Soll ich es tatsächlich schon morgen ansprechen oder soll ich lieber noch warten in der Hoffnung bald schwanger zu werden? Vielen Dank Sabrina
von Sabrina0102 am 16.07.2014, 08:13