Hallo Frau Bader,
Ich habe folgende Frage:
Ich habe am 26.12.2013 meinen ersten Sohn bekommen und 12 Monate Elterngeld bezogen.
In Elterrnzeit bin ich noch bis zum 27.09.2015.
Nun bin ich wieder Schwanger - ganz frisch.
Vorraussichtliche Entbindung Februar.
Erhalte ich den Mindestbetrag von 300€ pro Monat Elterrngeld? weil ich kein Einkommen hatte 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes?
Oder greift ein Verschiebungstatbestand und ich erhalte wieder das Selbe wie beim ersten Kind weil die 12 Monate vor Geburt des zweiten Kindes zählen?
freue mich über Ihre Antwort :-)
LG
Sarah
von
Smeyer0203
am 02.05.2015, 19:56
Antwort auf:
Bezug von Elterngeld für das zweite Kind
Hallo,
es zählen die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Die Monate, in denen Sie in EZ waren zählen mit 0 €, die anderen eben entsprechend des Verdienstes.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2015
Antwort auf:
Bezug von Elterngeld für das zweite Kind
Von Januar bis September zählt es mit 0€ und Oktober, November und Dezember mit dem Gehalt welches Du dann erarbeitest.
Im Endeffekt wird es nahezu auf den Mindestsatz hinauslaufen.
Plus 75€ Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist.
Vorteil wäre also zwischen Eltednzeit und neuem Mutterschutz Vollzeit zu arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 02.05.2015, 21:33