Hallo Frau Bader,
mein Kind geht ja schon in einer anderen Gemeinde (die auch noch in einem anderen Kreis liegt) in die Betreuung einer Einrichtung. Meine Heimatgemeinde hat hier fristlos zugestimmt. Kann ich mich auf dieses Schreiben berufen oder muß ich jetzt den Platz in meiner Heimatgemeinde annehmen?
von
Kirstin_77
am 19.01.2015, 15:26
Antwort auf:
bezüglich meiner Frage vom 16.01.2015 Wahlfreiheit Kita
Hallo,
wenn ich mich richtig erinnere, handelte es sich dabei um eine Krippe und jetzt geht es um ein Kindergarten.
Man muss es ja folgender Weise sind:
Man hat grundsätzlich nur ein Anspruch auf einen Betreuungs Platz in eigenen Gemeinde.
Ohne den Bescheid zu können könnte ich mir also auch vorstellen, dass dieser widerrufen werden kann.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015