Hallo,
Hat der AG Unkosten bei einem Beschäftigungsverbot? Also laufen trotzdem noch sozialversicherungsabgaben weiter ? Und ist es da gleich ob das BV vom AG kommt oder vom Frauenarzt ??
Wie läuft das ab wenn ich nach Auslauf der Elternzeit ins BV komme ? Wann muss ich meinem AG über die erneute Schwangerschaft informieren?
Vielen Grüsse
von
Majalee
am 21.02.2017, 16:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
der Arbeitgeber kriecht zu großen Teilen das Geld zurück.
Außerdem müssen sie Arbeitgeber nicht über das Beschäftigungsverbot informieren.
Wenn die Elternzeit endet, müssen Sie offiziell die Arbeit wieder antreten, zumindest theoretisch.
Dann muss der Arbeitgeber entscheiden, ob eine Gefährdungssituation vor nicht in ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2017