Hallo Frau Bader, ich habe ab Juni eine neue kaufmännische Stelle angefangen und war davor 2 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Ich befinde mich aktuell in der 15. SSW. Dem neuen Arbeitgeber sage ich es aber erst ab der 16. SSW. also nächste Woche. Wie sieht das denn mit der Bezahlung aus, falls mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellt, da ich Zwillinge erwarte und auch hin und wieder Blutungen habe und die neue Arbeit für mich echt stressig ist. Und wie wird das auf mein Elterngeld angerechnet? Vielen Dank Ihnen für die Hilfe.
von Holly82 am 15.06.2015, 15:16