Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst und da es dem Arbeitgeber nicht möglich ist die Mutterschutzrichtlinien einzuhalten bekomme ich ein Beschäftigungsverbot.
Jetzt haben die mir aber gesagt ich müsste zuerst Urlaub und Überstunden aufbrauchen, dann würden sie erst ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Ist das Rechtens?
von
susimaus
am 10.09.2014, 18:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
nein.
Nur Urlaub, der bereits genehmigt ist, gilt als genommen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Nein!
Lediglich bereits beantragter UND genehmigter Urlaub gilt als genommen!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 10.09.2014, 21:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Ist nicht rechtens.
Übrigens ist es finanziell auch für Deinen Arbeitgeber besser, wenn er Dir sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellt. So bekommt er das Geld wieder von der Krankenkasse, und kann Ersatz für Dich einstellen.
Urlaub und Überstunden müsste er Dir ja bezahlen.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 11.09.2014, 21:32