Frage: Beschäftigungsverbot

Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst und da es dem Arbeitgeber nicht möglich ist die Mutterschutzrichtlinien einzuhalten bekomme ich ein Beschäftigungsverbot. Jetzt haben die mir aber gesagt ich müsste zuerst Urlaub und Überstunden aufbrauchen, dann würden sie erst ein Beschäftigungsverbot aussprechen. Ist das Rechtens?

von susimaus am 10.09.2014, 18:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, nein. Nur Urlaub, der bereits genehmigt ist, gilt als genommen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.09.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Nein! Lediglich bereits beantragter UND genehmigter Urlaub gilt als genommen! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 10.09.2014, 21:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Ist nicht rechtens. Übrigens ist es finanziell auch für Deinen Arbeitgeber besser, wenn er Dir sofort ein Beschäftigungsverbot ausstellt. So bekommt er das Geld wieder von der Krankenkasse, und kann Ersatz für Dich einstellen. Urlaub und Überstunden müsste er Dir ja bezahlen. Liebe Grüße Luvi

von luvi am 11.09.2014, 21:32



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