Hallo Frau Bader Bei meiner ersten Schwangerschaft mußte mir mein Frauenarzt BV aussprechen und ich habe dann mein Durchschnittsgehalt weiter bekommen...soweit so gut. Nun arbeite ich seit einem Monat wieder nach meiner Elternzeit und bin wieder schwanger....mein Arzt besteht wieder auf BV und ich mache mir Sorgen um mein Gehalt. Wie wird das in diesem Fall berechnet, wenn ich noch keine 13 Wochen oder 3 Monate gearbeitet habe? Steht mir trotzdem mein volles Gehalt zu ohne Einschränkung? Danke für Ihre Antwort.
von Lucky80 am 22.07.2014, 01:24