Beschäftigungsverbot vor Arbeitsantritt???

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot vor Arbeitsantritt???

Hallo Frau Bader, Ab dem 01.08 hab ich einen neuen Job. Der Vertrag wurde letzte Woche unterschrieben. Zwei Tage später wurde bei einer Routineuntersuchung festgestellt das ich ungeplant schwanger bin. Ich bin mir sicher das ich ein Beschäftigungsverbot bekommen werde, da ich mit Chemikalien in Kontakt komme, den ganzen Tag stehen muss, schwer heben muss und im 3-Schicht System arbeiten werde. Eine Versetzung oder ähnliches sind leider auch nicht möglich. Meine Fragen: Wird mir der Arzt schon vor Arbeitsantritt ein Beschäftigungsverbot ausstellen oder erst bei Beginn der Tätigkeit? Darf mich der Arbeitgeber deswegen kündigen? Falls nein.. Bekomm ich währenddessen den vereinbarten Lohn oder weiterhin Arbeitslosengeld?

von lotta95 am 08.07.2014, 13:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot vor Arbeitsantritt???

Hallo, der AG darf nicht kündigen, Sie bekommen den vollen Lohn und dürfen auch sonst keine Nachteile haben...das BV gilt ab beginn, vorher macht es ja keinen Sinn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.07.2014



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