Frage: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Guten Tag Frau Bader, Ich habe da eine wichtige Frage. Frau X hat einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben . Im Vertrag steht das ein Training stattfinden wird und der Arbeitnehmer auch in dieser Zeit das normale Gehalt von 1550 brutto bekommt.die exakte Zeit des Trainings ist nicht festgehalten..also wie lange das Training geht. Es steht nur das wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beendet innerhalb 2 Monate oder das Training abbricht muss der Arbeitnehmer das erhaltene Trainungsgeld zur Hälfte zurückzuzahlen. Wie sieht es denn aus wenn FRAU X nach 2 Tagen Arbeit ein beschäftigungsverbot vom FA bekommt ...trifft dann auch die Rückzahlungsklausel auf sie zu?Bzw sie müsste ja ganz normal monatlich die vereinbarten 1550 Euro brutto bekommen.Denn das Unternehmen verlässt sie ja nicht ...aber das Training wird abgebrochen..hmmm anderer seit darf im BV der schwangeren ja kein Finanzieller Nachteil entstehen...wäre dankbar um ihre Meinung. Liebe Grüße und vielen dank

von ChristinBLN am 18.06.2016, 10:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Hallo, hat sie denn das Training schon begonnen? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Dann macht sie das Training ja gar nicht mit Und selbst wenn, sie bleibt im Unternehmen. Die Frage ist warum BV und ob das Training selbst überhaupt betroffen ist oder teilgenommen werden kann.

von Sternenschnuppe am 18.06.2016, 10:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Wußte sie bereits bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, dass sie das Training nicht würde machen können? Und wenn sie es jetzt weiß, dass sollte sie das so früh wie irgend möglich kommunizieren, dazu ist sie als Arbeitnehmerin auch verpflichtet, weil sie eine Mitwirkungspflicht hat. Sie darf es dem AG nicht unnötig schwer machen indem sie Tatsachen, die ganz erheblich in seine Planung eingreifen, einfach verschweigt. Finanzielle Nachteile sollten einer Schwangeren nicht entstehen, das heißt aber im Gegenzug nicht, dass eine Schwangere mit dem Attest einen Freibrief hat, den AG an der Nase herumzuführen.

Mitglied inaktiv - 18.06.2016, 12:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Es wäre ein individuelles BV es ist in einem Calls Center ....wo man auf zeit arbeitet..also Anruf nach Anruf und dauerhaft sitzen..Frau X hat schon kompressionsstrümpfe aber durch das ständige sitzen wird nich besser auch die Rückenbeschwerden werden schlimmer ...die koofschmerzen und kreislaufbeschwersen verusachen.und auch der Druck durch das zügige telefonieren (wegen Zeit Vorgabe. ..). Das Training kann nicht fortgeführt werden wegen dem bv ...das Training wäre auch 8 stunden sitzen...ein teil bv auf 4 Stunden ginge nich in dem fall...da Frau X ja dann nicht das volle Training mitbekommt...

von ChristinBLN am 18.06.2016, 12:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Bei Vertragsunterzeichnung ging es frau x noch sehr gut. Und es lagen auch noch Wochen dazwischen bis der arbeitsvertrag begann...von der Schwangerschaft muss sie ja nichts sagen, was sie natürlich dann unverzüglich machen wird

von ChristinBLN am 18.06.2016, 12:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Einer Schwangeren darf der AG keine Zeitvorgaben machen, auch muss sie jederzeit aufstehen und herumgehen dürfen. Das sichert ihr das MuSchG zu. Insofern kann auch mal ausprobiert werden, wie es ohne Zeitvorgaben und ohne Sitzzwang funktioniert, auch im Teil-BV. Voraussetzung ist selbstverständlich, dass sie ihre Schwangerschaft erst mal dem Arbeitgeber bekannt gibt.

Mitglied inaktiv - 18.06.2016, 13:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Gehalt

Ja sie trat ganz normal ihre Arbeit an ...das mit dem Training begann. ..später innerhalb der 2 Monate is dann in bv gekommen...muss die das trining nun Hälfte zurückzahlen? Aber im BV dürfen doch keine finanziellen Nachteile entstehen?! Im Training bekommt sie 1550 brutto so wie regulär auch

von ChristinBLN am 20.06.2016, 18:26



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