Guten Abend, Mich beschäftigt eine Frage sehr, denn ich bin Krankenschwester und bekam in meiner ersten Schwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot. Nun wäre es möglich, dass ich schwanger bin. Allerdings bin ich seit Ende der Elternzeit erst etwas mehr als 2 Monate wieder an meinem Arbeitsplatz. Wie berechnet sich dann mein Geld für das BV? Man sagt ja immer, es gilt der Gehaltsdurchschnitt der letzten 3 Monate. Ich habe ja allerdings aktuell nur für Dezember und Januar volles Gehalt erhalten und im November nur anteilig für 5 Arbeitstage. Ich hoffe sehr meine Frage ist verständlich. Vielen lieben Dank für die tolle Arbeit, welche sie hier leisten.
von wunderling am 29.01.2015, 22:12