Beschäftigungsverbot seitens FA und freiberufliche Tätigkeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot seitens FA und freiberufliche Tätigkeit

Hallo Frau Bader, aufgrund eines stark verkürzten Gebärmutterhalses und 2 vorangegangenen Fehlgeburten, hat mir mein FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. In meinem Hauptberuf darf ich somit ab sofort nicht mehr arbeiten. Da ich zusätzlich freiberuflich teilzeit-selbständig bin, würde ich gerne hier die rechtliche Seite abklären: - Darf ich in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten (ca. 1-2 Stunden die Woche), wenn mir mein FA dies schriftlich bestätigt? - Gibt es in diesem Fall bestimmte Dinge zu berücksichtigen? - Darf ich in dem Beschäftigungsverbot eine Weiterbildung für meine freiberufliche Tätigkeit machen? - Gibt es hier bestimmte Dinge zu berücksichtigen? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.

von simsalasini am 22.07.2014, 18:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot seitens FA und freiberufliche Tätigkeit

Hallo, sie dürfen all das machen, was keine Gefahr für sie oder das Kind darstellen. Wenn die freiberufliche Tätigkeit auf einem anderen Gebet ist und ihnen der Arzt dies schriftlich bestätigt, sehe ich kein Problem. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2014



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