Sehr geehrte Fr. Bader! Folgende Situation: Ich arbeite befristet (bis Mai 2016) im ambulant betreuten Wohnen für psychisch erkrankte Menschen. Ich bin den ganzen Tag alleine unterwegs, die Diagnosen reichen von Depression über Borderline bis hin zu Psychosen. Auserdem muss ich mich häufig Wohnungen und auch Menschen aussetzen, die verwahrlost und extrem unhygienisch, dazu häufig verraucht sind. Ebenfalls haben einige als Zusatzdiagnose HIV oder Hepatitis. Nun bin ich jedoch in der 8. Schwangerschaftswoche und finde diese Umstände für eine Schwangere unzumutbar. Meiner Frauenärztin habe ich bereits vor meiner Schwangerschaft davon berichtet und auch von meiner Sorge diesen Job weiter auszuüben. Sie teilte mir jedoch mit, dass sie mir kein BV aussprechen könne, da sie es lediglich unter medizinisch bedenklichen Umständen (wie z.B. Schwangerschaftsdiabetes oder Zwillinge) ausstellen kann und hat mich an meinen Arbeitgeber verwiesen. Da zur Zeit no h eine Kollegin schwanger ist und ich mitbekommen habe, dass unser Chef sie an die Ärztin verwiesen hat als es um das BV ging habe ich nun die Sorge, dass sie es bei mir auch tun wird. Meine Fragen wären: 1. Wie wahrscheinlich ist es, insbesondere nach Ihrem Erfahrungswert, dass ich ein generelles BV erhalte? 2. Was kann ich tun wenn mein Chef das Erteilen des BV über mich an meine Ärztin zurück delegiert und an wen kann ich mich wenden? 3. Könnte meine Ärztin sich, bis durch meinen Chef geklärt ist ob ich BV bekomme oder nicht, unter den oben genannten Arbeitsbedingungen mit Recht weigern, mir ein vorläufiges ärztliches BV auszustellen? Ich habe vor, meinen Chef nächste Woche über die bestehende Schwangerschaft zu informieren. Ich wäre, sofern es Ihnen irgendwie möglich ist, über eine schnelle Antwort dankbar, damit ich meinem Chef, sollte er sich weigern, vorbereitet gegenüber treten kann. Falls es von Bedeutung ist, ich komme aus NRW. Mit freundlichen Grüßen, Sunrise
von Sunrise88 am 02.05.2015, 01:56