Beschäftigungsverbot bei Büroarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei Büroarbeit

Hallo Frau Bader, ich arbeite im Bewerbermanagement einer sehr grossen Firma und bin zur Zeit krankgeschrieben wegen starker Übelkeit und Schwindel zu jeder Tageszeit. Ich bin derzeit in der 10. SSW. und hoffe, dass in kommender Zeit wenigstens die Übelkeit weggeht. Allerdings merke ich immer wieder, dass ich nicht einmal ansatzweise das grosse Pensum am Tag schaffe wie sonst. Auf Arbeit stecken wir mitten in einer Umstrukturierung. Es ist gar nicht möglich die Arbeit in 8 Std zu schaffen, es herrscht höhe Arbeitsüberlastung und viel Stress. Da ich von Natur aus auch ein etwas schnell werdender hektischer Mensch bin, versuche ich gerade jetzt in der Schwangerschaft viel Ruhe zu bewahren. Vor drei Jahren litt ich schon an Angst-Panik-Attacken und "Burnout". Das ist sehr schwer. Das Ende vom Lied ist, dass ich fast jeden Tag auf Arbeit mehrfach strake Unterleibkrämpfe bekomme wenn ich auf einem hohen Stresslevel komme und der Schwindel so stark wird, dass ich mich kaum halten kann.Ich muss viel durch Zeidruck in dem riesigen Haus von A nach B "rennen". Im Gespräch mit meinem AG kam nicht viel raus, auch keine gewünschte Entlastung. "Die Arbeit muss ja getan werden" so seine Aussage und alle anderen Kollegen sind auch bereits vollkommen überlastet. Ich habe Angst, dass was mit dem Würchen in mir bzw. mit mir passiert, wenn sich nichts ändert. Mein nächster Termin beim Gyn ist erst in zwei Wochen. Was sagen Sie? Ist es auch möglich im Bürojo b ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Ich kenn das immer nur bei wirklich gefährlichen Arbeiten, was ja das Büro rein theoretisch nicht ist. Ich freue mich auf Ihren Rat. Danke LG Kaschti

von kaschti am 08.09.2016, 13:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Büroarbeit

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt - die können das prüfen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Büroarbeit

Die Entscheidung, ob Arbeitsunfähigkeit oder Beschäftigungsverbot, kann nur ein Arzt treffen. Für ein BV muss eine Indikation vorliegen, die schwangerschaftsbedingt ist. Da die Probleme mindestens schon drei Jahre bestehen, trifft das eher nicht zu. Flucht ins BV ist hier nicht eine Dauerlösung. Als schnell hektisch werdende Mitarbeiterin mit einem fast-Burnout und Panikattacken in einem stressigen Unternehmen wo alle Mitarbeiter dauerhaft überlastet sind bist du denkbar schlecht untergebracht. Da wäre längst ein Jobwechsel angesagt gewesen, mindestens aber das Einüben von Techniken zur Stressbewältigung und Abgrenzung.

Mitglied inaktiv - 08.09.2016, 13:58



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