Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Liebe Frau Bader, ich bin in der 16. SSW schwanger und kämpfe von Beginn an mit Blutungen unterschiedlicher Stärke. Nun bin ich bis Dienstag krankgeschrieben und mein Arzt sagt, dass er mir - wenn ich für den Job mobil sein muss - ein BV ausstellen wird. Ich würde aber gerne im Homeoffice arbeiten. Kann ein BV auch so ausgestellt werden, dass aus ihm hervorgeht, dass Homeoffice-Arbeiten vom Laptop in Ordnung sind, aber Reisen und langes Sitzen am Schreibtisch nicht erlaubt sind? Mein Arbeitgeber würde mich grundsätzlich vom Homeoffice aus arbeiten lassen, möchte das intern aber vernünftig kommunizieren und möchte etwas Schriftliches darüber haben. Der Hintergrund ist der, dass sonst andere nicht-schwangere Mitarbeiter auch davon Gebrauch machen möchten, zuhause zu arbeiten. Ich bin von diesem Job abhängig, denn wenn ich im Rahmen meiner Tätigkeit keine Anträge generiere, werde ich nicht verlängert werden, sodass ich im Juni arbeitslos bin. Sollte ich also das Kind verlieren, stehe ich ohne Job und alles da. Ich muss also vom Homeoffice aus versuchen zu arbeiten, damit ich eine Chance auf Beschäftigung habe. Liebe Grüße aus Hamburg Sonnenblume

von Sonnenblume1982 am 29.01.2016, 15:19



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Hallo, Ihr Problem an der Stelle ist, dass hier nicht das BV, sondern die Krankschreibung das richtige Mittel ist. Bei einem BV kann der FA aber auch Einschränkungen wie homeoffice anordnen - aber da muss es driftige Gründe haben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Liebe Frau Bader, aber wenn ich krankgeschrieben bin und Krankengeld beziehe, darf ich doch nicht arbeiten, oder? Ich muss arbeiten, egal wie, da ich sonst meinen Job verliere, wenn ich keine Gelder einwerbe. Ich bin also davon abhängig, dass ich diesen Job - wie auch immer - ausführe, da ich sonst durch die Schwangerschaft Nachteile habe. Ohne SS hätte ich ja ganz normal arbeiten können. Oder kann mir mein Gyn ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen? LG Sonnenblume

von Sonnenblume1982 am 29.01.2016, 15:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Sie sind schwanger und können nicht gekündigt werden. LG

von Lina_100 am 29.01.2016, 19:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Verstehe ich das richtig, Du hast einen befristeten Vertrag der im Juni ausläuft? Weil, ist der unbefristet, dann kann man dir nicht kündigen. Blutungen sind eher ein Grund eine Krankschreibung, ein BV kann aber ausgesprochen werden. Der Arzt kann aber zB auch sagen, er stellt ein BV aus welches auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt ist. ABER !!! welcher AG lässt sich von seinen Mitarbeitern vorschreiben wie er seine Personalführung zu machen hat? Dein Ag kann hingehen - von sich aus - und sagen, ich setzte Fr Sonnenblume für die Dauer von blablabla rein in Homeoffice ein. Dafür benötigt er keinerlei Begründung oder Rechtfertigung, er ist der Boss !!! Und wenn er mag kann er noch in den Akten vermerken, das diese Besonderheit aufgrund er aktuellen gesundheitlichen Einschränkungen stattfindet und auch auf diese begründet sind. Wenn dann einer der Kollegen meint irgendwann aufmucken zu wollen, kann es ihm völlig egal sein. Und dir drücke ich ganz fest beide Daumen das alles glatt geht und das dein AG den nötigen Arsch in der Hose hat sich gegen seine Angestellten durchzusetzen.

Mitglied inaktiv - 29.01.2016, 20:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot bei Blutungen in der SS?

Nein. Ums Kündigen geht es ja nicht. Sondern darum, dass eine Weiterbeschäftigung nur dann möglich ist, wenn ich Gelder einwerbe. Und wenn ich nicht arbeiten darf, kann ich keine Gelder einwerben. Ja. Ich weiß. Er kann das einfach bestimmen. Warum er sich nicht traut, weiß ich nicht. Er hat Angst vor manchen Mitarbeitern. LG

von Sonnenblume1982 am 30.01.2016, 11:40



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