Guten morgen
ich bin bis nächste Woche noch in elternzeit, dann wird mein sohn ein jahr
der wird noch voll gestillt, da er kein wirkliches interesse an essen zeigt
ich arbeite in der amb Pflege und laut muschu darf ich viele Tätigkeiten nicht machen
jetzt will mich meine AG kündigen , für 3 monate freistellen und in der zeit könnte ich mir ja ne AU nehmen ....
Sie muss mir doch ein beschäftigungsverbot aussprechen, wenn sie meinen Arbeitsplatz nicht nach dem muschu einrichten kann oder mir ne alternative anbieten kann oder ?
Lieben dank
daniela
von
anta300
am 01.07.2015, 10:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufgrund von stillen
Hallo,
auch beim Stillen? Sie dürfen doch nur Dinge nicht machen, die das Kind gefährden, zB mit Chemikalien hantieren. Aber in der Pflege ist das doch unproblematisch? Oder besteht Ansteckungsgefahr?
Schwer heben etc geht - im Gegensatz zu vor der Geburt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.07.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufgrund von stillen
Ja, so ist es. Hattest Du nur ein Jahr Elternzeit angemeldet ?
von
Sternenschnuppe
am 01.07.2015, 11:07
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufgrund von stillen
Ja , aus finanziellen Gründen
von
anta300
am 01.07.2015, 11:09
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufgrund von stillen
Bin in der amb Pflege alleine unterwegs
muss die teilweise schwerst pflegefälle alleine tragen heben lagern
und ob einer von denen zb hepatitis oder mrsa hat weiß man auch nicht immer
beim spritzen und verbandswechsel besteht Infektionsgefahr
weiter steht im muschu , dass ich sonn und Feiertage sowie von 20-6 uhr nicht arbeiten darf
und sie muss mir tgl eine std zum stillen frei geben
von
anta300
am 01.07.2015, 17:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot aufgrund von stillen
http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?lid=DE&did=3549
"Die Beschäftigungsverbote während der Stillzeit sind nur auf Dauer der Stillzeit begrenzt. Nach dem Abstillen verlieren sie automatisch ihre Gültigkeit. Nochmals ist zu betonen, dass die Arbeitnehmerin verpflichtet ist, den Arbeitgeber über Abstillen zu benachrichtigen. Eine zeitliche Begrenzung der Stillzeit ist zwar im Gesetz nicht vorgegeben, aber aus medizinischen Gründen wird es maximal auf 1 Jahr nach der Entbindung begrenzt. "
Klingt für mich so als wäre das nur möglich bis zum 1. Geburtstag des Kindes.
von
Soie
am 01.07.2015, 20:03