Beschäftigungsverbot: Wegfall der Einsatzzulage

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot: Wegfall der Einsatzzulage

Hallo, ich bin bei einer Zeitarbeitsagentur als Krankenschwester angestellt (nach IGZ). Mein Stundenlohn setzt sich aus dem Grundgehalt und einem einsatzbezogenen Leistungszuschlag zusammen. Zusätzlich erhalte ich Fahrtkosten- und Verpflegungszuschläge. Bei Bekanntwerden meiner Schwangerschaft wurde von meinem Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Die Fahrtkosten- und Verpflegungszuschläge sind danach weggefallen, was ich soweit noch nachvollziehen kann, da ich ja auch nicht mehr fahre. Auf der Gehaltsabrechnung taucht nun nur noch die Zeile "Krankstunden Beschäftigungsverbot" auf mit meiner durchschnittlichen Stundenzahl. Zunächst habe ich mir nichts dabei gedacht, da der Stundenlohn der Summe der vorher einzeln aufgelisteten Bestandteile entsprach. Aber seit etwa dem 4. Monat sinkt dieser Stundenlohn nun stetig auf den tariflichen Grundlohn hinab. Auf Rückfrage äußerte die Abrechnungsabteilung meines AG, dass dies richtig sei, da der Einsatz ja nicht fortbestünde und die Zulagen bei Krankstunden aus dem Mittel der letzten drei Monate berechnet. Für mich klingt das falsch. Ich soll doch durch die Schwangerschaft nicht benachteiligt werden und wenn ich nicht schwanger wäre, wäre der Einsatz ja fortgesetzt worden... Es ist jetzt sogar im Gespräch, dass ich nach der Schwangerschaft und kurzer Elternzeit wieder in das gleiche Krankenhaus vermittelt werde. Können Sie mir da die grundsätzliche Marschrichtung empfehlen? Vielen Dank im Vorraus! Anna

von annamor am 28.08.2014, 12:23



Antwort auf: Beschäftigungsverbot: Wegfall der Einsatzzulage

Hallo, ja, aber doch aus den letzten 3 Mo. vor dem BV. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot: Wegfall der Einsatzzulage

Hallo, vielen Dank für die Rückmeldung. Das dachte ich mir auch so. Aber tatsächlich wird es derzeit jeweils aus den drei direkt vergangenen Monaten berechnet (also mittlerweile Monate, die im BV lagen). Ich werde meinen AG jetzt nochmal darauf hinweisen, hoffentlich sehen die das ein... Liebe Grüße! Anna

von annamor am 01.09.2014, 10:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot: Wegfall der Einsatzzulage

Hallo Anna, Genau das selbe Probleme habe ich auch. Ich habe ein 120 std. Vertrag habe aber immer 135-145std. Monatlich gearbeitet. Laut Gesetz können wir keine finanzielle Nachteile haben. Ich war bei der Arbeitnehmerkammer, da hieß das mir alles zusteht wie Zuschläge und das die letzten 3 Monate gerechnet und der durchschnitt ausgezahlt werden soll. Nun war ich bei der Firma und da hieß es alles nach igz tariflich und sie bezahlen nicht nach 7, 7 std sondern nach 6, 43 std. wie bei krankheitstagen. Ich bin sehr entäuscht und irritiert. Werde demnächst nochmal zur Arbeitnehmerkammer gehen und alles vorlegen. Es reicht mir. Nach Gesetz haben wir Recht, aber igz Tarif ändert wohl alles. Ich würde dir raten einen Termin bei der Arbeitnehmerkammer zu machen oder bei der Gewerbeaufsichtsbehörde. Und nehme alles mit Lohnabrrechnung Vertrag usw... Mit freundlichen Grüßen Nkd

von nkd am 04.12.2014, 12:20



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