Frage: Beschäftigungsverbot Krippe

Hallo. Ich bin Leitung in einer Krippe und plane so langsam mein 2.Kind. ich habe bei meiner 1.Schwangerschaft ein sofortiges Beschäftigungsverbot bekommen im Gruppendienst. War damal sehr gut. Hab vollen lohn bekommen und musste nicht arbeiten. Nun ist das anders. Ich bin Leitung aus Leidenschaft. Ich liebe meine Arbeit und der Gedanke sofort bei der Schwangerschaft zu Hausr bleiben zu müssen. ..geht nicht. Ich bin für ein Teil des tages freigestellt und den anderen teil bin ich in der Gruppe tätig. Nun meine Frage. Wie verhält es sich wenn ich zwar für den Gruppendienst ein Beschäftigungsverbot bekomme meine leitubgsstunden aber mache. Bekomm ich dann weniger geld oder ist dad so eibfach möglich. Oder wenn ich Beschäftigungsverbot voll bekomm meibe leitubgsstunden einfach so weiter mach... also wie ust dad rechtlich zu sehen... ich hoffe sie verstehen meine lage ich möchte ungern sofort zu hause bleiben. Im Gruppendienst eingesetzt sein ist mir allerdings auch zu unsicher.. Danke im voraus Lisa

von lena0606 am 07.10.2014, 16:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Krippe

Hallo, dann bekommen Sie den vollen Lohn weiter! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.10.2014



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