Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage und wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Ich bin in der 30 Woche Schwanger und seit dem 21.05.2015 Schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Mein Arbeitgeber hat letztes Jahr im Dezember Insolvenz angemeldet. Ich wurde zum 01.06.2015 von der Insolvenzverwaltung unwiderruflich freigestellt. Da ich Arbeitsunfähig war, erhalte ich seit dem Krankengeld von meiner Krankenkasse. Jetzt habe ich auch die Kündigung durch die Insolvenzverwaltung mit Einverständnis der Behörde zum 31.10.2015 erhalten. Ich bin jetzt noch bis zum 14.08.2015 krank geschrieben. Mein Mutterschutz beginnt am 15.08.2015 (voraus. Entbindungstermin 26.09.2015) Meine Frage an Sie: Die Krankenkasse zahlt bis zu 13€ pro Tag Mutterschaftsgeld wer zahlt den Rest, wenn mein Arbeitgeber wegen der Insolvenz nicht zahlen kann?Das Unternehmen wird voraus. zum 31.08.2015 geschlossen. Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet, anhand der Höhe des Krankengeldes?? Eine 2 Frage wäre was passiert wenn ich weiterhin bis zum Geburt krank geschrieben bin, und danach das Mutterschaftsgeld beantrage und danach Elterngeld, Geht das? Wozu würden Sie raten? Viele Dank.
von selime84 am 23.07.2015, 23:12