Frage: Bemmessungszeitraum 450E Job

Sehr geehrte Fr. Bader ich befinde mich im 2. Ez Jahr in der ich bei meinem Ag eine Gfb nachgehe. Beginn 20.02- einschl.15.8 danach beginnt wieder Muschu. Mein Lohn schwankt monatlich. Die Minijonzentrale teilte mir mit das ich Feb u Aug als ganze Monate rechnen kann. Somit 7Monate x 450Euro = 3150Euro Mein Ag hat es jedoch anteilig gerechnet 20.2-15.8 Jahresgrenze 5400:360x193= 2895Euro und somit bin ich drüber. Was stimmt jetzt? Keiner kann mir genaues sagen. Vielen Dank für Ihren Rat!! Vg

von tschudys am 14.08.2017, 13:37



Antwort auf: Bemmessungszeitraum 450E Job

Hallo, ich verstehe die Frage nicht. Wo sind Sie drüber? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2017



Antwort auf: Bemmessungszeitraum 450E Job

"Drüber" was? Grundsätzlich haben beide Recht. Der AG weiß ja nicht, was vorher war und was nachher sein wird, daher berechnet er den genauen Zeitraum. Die Minijobzentrale betrachtet das "ganze Bild", und da wird es gemittelt. Die Steuern bekommst Du im Jahresausgleich zurück. Den mußt Du ja eh machen, wegen dem Mutterschaftsgeld.

von Strudelteigteilchen am 14.08.2017, 14:45