Hallo Frau Bader, ich bin freiberufliche Hebamme und habe im Mai 2012 ein Kind bekommen und ein Jahr Elterngeld bekommen. Zur Zeit fange ich langsam wieder an zu arbeiten, mit den ersten Einnahmen rechne ich erst im August. Nun wird der Wunsch nach einem 2. Kind größer. Wenn ich es richtig verstanden habe, zählt jetzt immer das abgeschlossene Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes. Wenn ich nächstes Jahr ein Kind bekommen würde, würde dann 2014 als Grundlage dienen? In diesem Jahr werde ich wohl grad meine ganzen Ausgaben decken können. Gibt es noch die Möglichkeit die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes als Grundlage zu berücksichtigen? Vielen herzlichen Dank Anna
Mitglied inaktiv - 17.04.2014, 12:53