Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.07.15 aus und direkt im Anschluss ab dem 01.08.2015 wäre ich dann im Mutterschutz. Meine Frage wäre, ob ich ein anrecht auf Mutterschaftsgeld habe, da ich ja dann nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis bin. Wenn ich Mutterschaftsgeld bekommen würde, wo müsste ich es beantragen? Muss ich für ALG 1 beantragen? Oder brauch ich das denn nicht? Es ist meine erste Schwangerschaft deswegen bin ich mir so unsicher. LG
von Miliah am 12.05.2015, 20:38