Sehr geehrte Fr.Bader, es könnte sein, dass ich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekomme, da ich als Therapeutin in vielen Einrichtungen unterwegs bin, mit behinderten Kindern, unter drei jährigen, Altenheimen etc. Ich hätte nun evtl. die Chance nebenbei Seminare zu halten und evtl. an einer Schule zu unterrichten. Meine Frage: muss ich meinen jetzigen Job kündigen oder könnte ich trotz des Beschäftigungsverbotes unterrichten? Wie wäre das dann mit dem Gehalt? Der Unterricht wäre an anderer Stelle als der Therapeutenjob. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, mit freundlichen Grüßen Ich bin schwanger, hätte ich vergessen zu sagen;-)
von Aura am 24.04.2016, 21:28