Hallo Frau Bader, mein errechneter ET ist der 16.07.2016, mein MuSch beginnt somit am 04.06.2016. Zum 31.05.2016 läuft mein befristeter Arbeitsvertrag aus. Für die Zeit dazwischen habe ich mich bereits arbeitslos gemeldet, allerdings kann es sein dass ich eine Sperrfrist erhalte, da ich damals von einem festen in ein befristetes Arbeitsverhältnis gewechselt bin. Nun meine Frage: Wenn ich keine Sperrfrist bekomme und für diese 4 Tage ALG1 beziehe, bekomme ich Mutterschaftsgeld in Höhe des errechneten ALG1, richtig? erhalte ich dann den vollen Monatsanspruch des ALG1 oder nur den für die 4 Tage angerechnet? Wenn eine Sperrfrist eintritt und ich für die 4 Tage kein ALG1 beziehen werde, kann ich mich dann vom Beschäftigungsverhältnis über die arbeitslose Zeit in den Mutterschutz hinein krank schreiben lassen, so dass ich während dieser 4 Tage einen Krankengeldbezug habe? Vielen Dank im voraus Liebe Grüße
von Prinzessin18191 am 12.05.2016, 11:49