Frage: BV

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in Alg1 Bezug und in der 10 ssw. Muss das Arbeitsamt bei einem vollem Beschäftigungsverbot weiterhin Alg 1 an mich bezahlen? Wénn nicht muss dann die Krankenkasse Krankengeld zahlen? Wie sieht es aus , sollte ich ein Teilbeschäftigungsverbot bekommen? (Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte ) Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Lissy83a

von lissy83a am 08.07.2014, 19:35



Antwort auf: BV

Hallo, Grundsätzlich stimmt es, dass Sie nur dann Arbeitslosengeld erhalten, wenn Sie auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es gibt aber ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/Main (AZ: S 33 AL 854/05), dem vielleicht andere Gericht folgen würden: „Wegen des Beschäftigungsverbots könne die Klägerin kein Arbeitsentgelt, kein Arbeitslosengeld und kein Krankengeld bekommen. Dies widerspreche dem im Grundgesetz verankerten Schutz der werdenden Mutter. Ohne die Zahlung von Arbeitslosengeld sei die Klägerin gezwungen, das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot zu missachten und sich trotz der Gefahr für ihr Kind eine Arbeit zu suchen.“ Nach dem genannten Urteil des Gerichts hat die Arbeitsagentur also von einer fiktiven Verfügbarkeit auszugehen. Überdies sollten Sie vielleicht prüfen, inwieweit dieses Beschäftigungsverbot reicht; unter Umständen kann das Beschäftigungsverbot auch nur für die damalige Beschäftigung gelten, eine ähnliche oder andere gelernte Tätigkeit dagegen weiterhin ausgeführt werden. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



Antwort auf: BV

Hallo, ich glaub ich kann dir etwas helfen! - wird ein BV für einen bestimmten Bereich der Tätigkeit ausgestellt und du könntest z.B noch im Büro arbeiten, dann zahlt das Arbeitsamt ALG1 weiter. Du könntest ja eine andere Arbeit annehmen und stehst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung! - bekommst du aber aus kindlicher oder mütterlicher Indikation ein BV und du darfst generell nicht mehr arbeiten, dann zahlt das Amt kein ALG1 mehr. Du stehst dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung! Dann hast du die Mglk dich krank zu schreiben und Krankengeld zu beziehen um Geld zu erhalten. Gibt's auch ein Gerichtsurteil darüber! LG

von Colien07022004 am 08.07.2014, 19:43



Antwort auf: BV

Du kannst Dich auch im Callcenter bewerben, oder an der Kasse oder oder oder. Der Job muss die Schwangerschaft gefährden, da Du aber derzeit keinen hast wird es kein BV geben. Vorausgesetzt Du sagst das Deiner Ärztin auch, die sich aber strafbar machen würde wenn sie einfach so eines ausstellt. In einigen Praxen kannst Du auch an die Anmeldung gehen.

von Sternenschnuppe am 08.07.2014, 21:25



Antwort auf: BV

Das Arbeitsamt hat mich darauf hingewiesen das ich ein BV von meinem Gyn besorgen muss. Evtl. halt Teilbeschäftigungsverbot (wg. ZMF) oder evtl. komplettes Beschäftigungsverbot (falls Indikation vorhanden ). Vielen Dank!

von lissy83a am 09.07.2014, 10:04



Antwort auf: BV

Und Du nicht mehr vermittelbar bist und sie Dich los. Finanziell doof für Dich, daher lasse es. Bewirb Dich auf Stellen die Du machen kannst. Wenn sie Dich ablehnen wegen schwanger oder überqualifiziert ist das nicht Dein Verschulden. Im besten Fall findest Du was um das Elterngeld zumindest etwas zu erhören. Aktuell wäre es ja der Mindestbetrag.

von Sternenschnuppe am 09.07.2014, 10:47