Frage: BV wegen Stillens

BV wegen Stillens Hallo liebe Frau Bader, Bitte nicht wundern, ich habe mein Anliegen auch Biggi vorgetragen! ich wurde gestern ins BV geschickt weil ich meine Tochter (13 Monate) noch immer stille! Ursprünglich wollte ich mit dem BR nur meine Stillpausen durchsetzen allerdings kam dann das BV durch die Geschäftsleitung! Ich muss dazu sagen, dass ich körperlich schwere Arbeit verrichte, wo ich auch ständig 5 Kilo und mehr ohne mechanische Hilfsmittel bewegen muss. Kam das BV nun weil ich stille oder weil mir kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann? Im Muschu gilt dies ja für Schwangere und Stillende! Und wie lange geht das BV nun? Bis ich abgestillt habe? Ich dachte, dass ist zeitlich begrenzt? Danke

von oehmschen am 21.07.2016, 13:11



Antwort auf: BV wegen Stillens

Hallo, ein Beschäftigungsverbot wegen Stillens wird primär dann ausgesprochen, wenn Giftstoffe in den Körper der Mutter und somit zum Kind kommen können. Ich bin kein Arzt, denke aber nicht, dass körperliche Arbeit etwas damit zu tun hat. Ich würde mich mal ans Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.07.2016



Antwort auf: BV wegen Stillens

Hallo, Dir stehen stillpausen zu. Allerdings gibt es urteile, die das auf 1 Jahr beschränken, aber rein vom Gesetz her bis Ende stillzeit. Ich finde es schön, dass du dein Kind noch stillst :). Ob ein bv zu rechtfertigen ist finde ich sehr fraglich. Denn deine milchbildung leidet ja nicht unter dem heben, genausowenig wie die Zusammensetzung, auch kommen so keine giftstoffe in die Milch. Anders wäre das bei Arbeit mit giftstoffen, Schadstoffen o.ä. Ich arbeite als stillende Mutter in der Pflege mit heben und allem drum und dran und das ist kein Problem. Lg

von Fischstäbchen am 21.07.2016, 13:27



Antwort auf: BV wegen Stillens

Du musst Dir da keine Gedanken machen. Bleibst Zuhause . Bekommst Deinen Lohn. Ob der AG diesen ersetzt bekommt ist dann eine Sache zwischen ihm und der Krankenkasse. Stillbestätigungen stellen FA oder Hebamme aus. Da frag vielleicht noch einmal wie oft sie eine Bescheinigung haben möchten. Ansonsten jederzeit darauf einstellen, dass es widerrufen wird, wenn eine geeignete Arbeit gefunden wird. Urlaub melden und nehmen. Sie könnten von heute auf Morgen etwas finden und dann musst Du da sein.

von Sternenschnuppe am 21.07.2016, 13:39



Antwort auf: BV wegen Stillens

Das BV gilt nur so lange wie du nachweisen kannst, dass du stillst. Dazu musst du einmal im Monat ein Attest von einer Hebamme oder Frauenärztin beim Arbeitgeber vorlegen. Allerdings bezieht sich das BV nur auf Tätigkeiten, die das MuSchG als gefährdend einstuft. Wenn dein AG die Möglichkeit hat, die Arbeitsbedingungen zu ändern oder dich auf einen unschädlichen Arbeitsplatz umzusetzen, dann muss er dies auch tun, um das BV zu vermeiden.

Mitglied inaktiv - 21.07.2016, 14:09



Antwort auf: BV wegen Stillens

Ich danke Euch für Eure Antworten! Ja, es ist so, dass mir kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann! Ich arbeite in einem ansässigen amerikanischen Unternehmen hier in Deutschland!

von oehmschen am 21.07.2016, 15:28



Antwort auf: BV wegen Stillens

Stillpausen? Wie oft stillst du denn noch? Kann mir grad nicht vorstellen, dass ein 13 Monate altes Kind noch mehrmals am Tag gestillt wird.

von Philomena0303 am 21.07.2016, 18:59