Guten Tag Frau Bader, ich möchte mir den Resturlaub auszahlen lassen. Ende Februar endet mein MuSchu. Ab dem 01.03.2015 beginnt meine Elternzeit. Ich werde nur für zwei Monate zurückkehren und mein AG wird mich dann freistellen. Ich habe insgesamt 29 Tage Resturlaub. Entstehen mir durch die einmalige Auszahlung irgendwelche Nachteile?? Wird es nachteilig für mich sein, im Bezug des Elterngeldes? LG Miriam
von lila1975 am 29.01.2015, 16:26